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Anwalt bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs

Als Anwalt für Medizinstrafrecht verteidige ich Ärzte, Zahnärzte, Praxisinhaber und MVZ-Betreiber persönlich bei Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs, Falschabrechnung oder Verdacht unzulässiger Abrechnungsstrukturen.

  • Schutz Ihrer Approbation, Zulassung und Reputation
  • Bundesweite Strafverteidigung
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Rechtsanwalt Felix Haug, Verteidiger bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs Tagesspiegel Berlins Beste Rechtsanwälte 2026, Felix Haug

Bekannt aus

Nicht jede fehlerhafte Abrechnung ist Abrechnungsbetrug

Eine beanstandete Rechnung allein beweist noch keine Straftat. Für einen Betrug nach § 263 StGB müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere vorsätzliches Handeln und die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ein bloßes Versehen reicht dafür nicht aus.

Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich nach Akteneinsicht, welche Abrechnungen Ihnen vorgehalten werden und welche Belege den Verdacht stützen. Dabei betrachte ich nicht nur einzelne Rechnungspositionen, sondern auch die tatsächlichen Abläufe und die für Ihren Fall geltenden Abrechnungsvorgaben.

Nicht oder anders erbrachte Leistungen

Ihnen wird vorgeworfen, Leistungen abgerechnet zu haben, die nicht oder nicht im angegebenen Umfang stattgefunden haben? Ich gleiche die beanstandeten Positionen mit Behandlungsunterlagen und Praxisabläufen ab, um den tatsächlichen Leistungsumfang und mögliche entlastende Umstände herauszuarbeiten.

Persönliche Leistung und Delegation

Wer hat die Behandlung durchgeführt, und durfte die Aufgabe übertragen werden? Ich untersuche, welche Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung, Qualifikation und Aufsicht galten. Maßgeblich ist nicht allein, dass behandelt wurde, sondern auch, ob die Voraussetzungen für die Abrechnung vorlagen.

Gebührenpositionen und Abrechnungsvorgaben

Bei strittigen Gebührenpositionen müssen Leistungsinhalt und Abrechnungsvoraussetzungen zusammen betrachtet werden. Ich prüfe, ob die angesetzte Position begründet war, welche Auslegungsfragen bestehen und worauf die Ermittlungsbehörden den Vorwurf einer vorsätzlichen Falschabrechnung stützen.

Zeitprofile und Dokumentation

Bei auffälligen Zeitprofilen oder lückenhaften Leistungsnachweisen kommt es auf den Zusammenhang mit dem tatsächlichen Praxisbetrieb an. Terminplanung, Behandlungsabläufe und organisatorische Besonderheiten helfen dabei, die Beanstandungen einzuordnen und die Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörden zu überprüfen.

Ihre Abrechnung wird beanstandet?

Ich bespreche mit Ihnen, welche Fragen zunächst geklärt werden müssen und wie wir das weitere Vorgehen auf Ihre Situation abstimmen.

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Welche Folgen ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs haben kann

Die Bedeutung eines Abrechnungsvorwurfs reicht über die Frage einer möglichen Strafe hinaus. Auch Honorare, berufliche Befugnisse und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit können betroffen sein. Welche Risiken tatsächlich bestehen, muss für Ihren Fall getrennt geprüft werden.

  • Geld- oder Freiheitsstrafe

    Der Grundtatbestand des Betrugs sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Eine beanstandete Abrechnung allein sagt noch nichts über eine konkrete Strafe aus.

  • Honorarrückforderungen

    KV, Krankenkassen oder andere Kostenträger können Vergütungen zurückfordern, wenn Abrechnungsvoraussetzungen fehlen. Grundlage und Umfang solcher Forderungen sind gesondert zu prüfen. Eine Rückforderung und ein strafrechtlicher Betrugsvorwurf sind nicht gleichzusetzen.

  • Vermögensarrest und Einziehung

    Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Vermögenswerte bereits im Ermittlungsverfahren gesichert werden. Ein Vermögensarrest kann die verfügbare Liquidität beeinträchtigen. Deshalb gehören auch Grund und Umfang solcher Maßnahmen in die Verteidigungsprüfung.

  • Approbation und Zulassung

    Bei Ärzten können neben dem Strafverfahren approbations- und zulassungsrechtliche Fragen entstehen. Diese Verfahren folgen eigenen Voraussetzungen. Mögliche Auswirkungen auf die Berufsausübung müssen daher von Anfang an mitbedacht werden.

Vorladung oder Durchsuchung: Was Sie jetzt tun sollten

Eine Vorladung, ein Prüfschreiben oder eine Durchsuchung verlangt jeweils eine andere Reaktion. Klären Sie zunächst, wer sich an Sie wendet, welche Fristen laufen und ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge angesprochen werden.

Schritt 1

Kein voreiliges Handeln

Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs beginnen häufig mit Schreiben der Staatsanwaltschaft, Anhörungen, Durchsuchungen oder im Anschluss an eine Plausibilitätsprüfung der KV. Reagieren Sie nicht reflexartig. Sichern Sie Abrechnungsunterlagen, dokumentieren Sie Fristen und lassen Sie das weitere Vorgehen prüfen, bevor Sie gegenüber Behörden, Krankenkassen oder Dritten Stellung nehmen.

Schritt 2

Keine Aussagen ohne Akteneinsicht

Vorwürfe wegen Falschabrechnung oder angeblicher Scheinleistungen sind zu Beginn oft pauschal oder weit gefasst. Welche Abrechnungspositionen konkret beanstandet werden und auf welcher Berechnungsgrundlage der Verdacht beruht, ist ohne Akteneinsicht regelmäßig nicht erkennbar. Eine Einlassung sollte erst erfolgen, wenn die Aktenlage geprüft und die Verteidigungsstrategie festgelegt ist.

Schritt 3

Unterlagen unverändert erhalten

Bewahren Sie Abrechnungen, Behandlungsdokumentation und zugehörige Korrespondenz auf. Verändern oder löschen Sie keine Daten, um Beanstandungen nachträglich zu bereinigen. Die vorhandenen Unterlagen bilden auch die Grundlage für Ihre Verteidigung.

Schritt 4

Verfahren strategisch steuern lassen

Eine strukturierte Verteidigung im Ermittlungsstadium kann den weiteren Verlauf entscheidend beeinflussen. Als Anwalt für Medizinstrafrecht übernehme ich die rechtliche Einordnung der Abrechnungsstrukturen, die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, KV und Kammer und entwickle eine klare, belastbare Verteidigungsstrategie.

Ihre Praxis oder Klinik wird gerade durchsucht?

Bleiben Sie ruhig, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zum Vorwurf machen. Lassen Sie sich die mitgenommenen Gegenstände und Unterlagen dokumentieren.

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So gehe ich bei Ihrer Verteidigung vor

Am Anfang stehen die konkrete Verfahrenslage und Ihre Fragen. Daraus entwickle ich ein Vorgehen, das zur Beweislage, zu Ihrer Rolle und zu den beruflichen Folgen passt. Sie wissen, welche Schritte anstehen und warum sie sinnvoll sind.

  1. Schritt 1

    Ausgangslage und dringende Maßnahmen klären

    Ich prüfe, welche Schreiben und Beschlüsse vorliegen, welche Fristen laufen und wo sofortiges Handeln erforderlich ist. Wir besprechen auch, wie Sie und Ihre Einrichtung mit Anfragen zum Verfahren umgehen.

  2. Schritt 2

    Akten und Abrechnungsunterlagen auswerten

    Nach Akteneinsicht analysiere ich, welche Vorgänge beanstandet werden und welche Belege die Ermittlungsbehörden heranziehen. Abrechnungsdaten, Dokumentation und tatsächliche Abläufe werden dabei zusammen betrachtet.

  3. Schritt 3

    Vorwurf und persönliche Verantwortung prüfen

    Ich untersuche die maßgeblichen Abrechnungsvoraussetzungen, die behauptete Schadenshöhe und die Frage des Vorsatzes. Ebenso kläre ich, welche Handlungen Ihnen persönlich vorgeworfen werden und welche entlastenden Umstände zu berücksichtigen sind.

  4. Schritt 4

    Die weitere Verteidigung abstimmen

    Soweit die Voraussetzungen vorliegen, arbeite ich auf eine Einstellung des Verfahrens hin. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, bereite ich die Verteidigung darauf vor. Die Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit bleiben Teil unserer Abwägung.

Rechtsanwalt Felix Haug bei der Arbeit an einer Verteidigungsstrategie (Foto KI-bearbeitet)

Die Schritte bauen aufeinander auf, laufen aber nicht zwingend nacheinander ab. Eilmaßnahmen und die rechtliche Prüfung können parallel erfolgen.

Sie möchten wissen, wo Ihr Verfahren gerade steht und was als Nächstes ansteht?

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Abrechnungsbetrug: Verteidigung für Ärzte und Klinikverantwortliche

Die Verteidigung muss zu Ihrer Rolle passen. Bei einem niedergelassenen Arzt stehen andere Abläufe im Mittelpunkt als bei einer ärztlichen Leitung oder einem kaufmännischen Verantwortlichen in einer Klinik.

Anwalt für Ärzte bei Abrechnungsvorwürfen

Wenn Ihnen als Arzt Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird, prüfe ich die beanstandeten Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer Praxisorganisation. Dazu können Abrechnungen nach EBM oder GOÄ, die persönliche Leistungserbringung und Ergebnisse einer KV-Prüfung gehören. Neben dem Strafverfahren berücksichtige ich mögliche Folgen für Approbation und vertragsärztliche Zulassung.

Verteidigung bei Abrechnungsbetrug in Kliniken

Bei Abrechnungsvorwürfen in einer Klinik können Behandlungsdokumentation, DRG-Kodierung und Abrechnungsfreigabe betroffen sein. Ich prüfe, welche Entscheidungen Ihnen persönlich zugerechnet werden und wie medizinische und kaufmännische Abläufe ineinandergreifen. Entscheidend ist Ihr konkreter Beitrag, nicht allein Ihre Position in der Einrichtung.

Fallbeispiele aus der Verteidigungspraxis*

*Nachgebildete, typische Konstellationen; keine Darstellung konkreter Mandate oder Ergebnisse.

Abrechnungsprüfung mit Betrugsvorwurf

Ein Facharzt geriet im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ins Visier der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautete, bestimmte Leistungen seien nicht persönlich erbracht oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet.

Verteidigung: Ansatz: Praxisabläufe und tatsächliche Leistungserbringung detailliert aufarbeiten – Dokumentation, Terminstruktur und Delegationsprozesse – und prüfen, ob eine vorsätzliche Falschabrechnung nachweisbar ist.

Scheinleistung und Dokumentationsvorwurf

Einem Arzt wurde vorgeworfen, bestimmte Leistungen systematisch abgerechnet zu haben, ohne dass diese vollständig dokumentiert waren. Die Ermittlungsbehörden gingen von sogenannten „Scheinleistungen" aus.

Verteidigung: Ansatz: die tatsächlichen Behandlungsabläufe anhand vorhandener Praxisunterlagen rekonstruieren und prüfen, ob eine vorsätzliche Falschabrechnung oder nur ein Dokumentationsdefizit vorliegt. Die Dokumentation selbst wird nicht nachträglich verändert.

Unzulässige Mehrfachabrechnung im Quartal

Ein Vertragsarzt geriet im Rahmen einer KV-Prüfung in den Verdacht, bestimmte Leistungen innerhalb eines Quartals mehrfach abgerechnet zu haben. Die Ermittlungsbehörden leiteten daraufhin ein Betrugsverfahren ein und stützten den Anfangsverdacht maßgeblich auf statistische Auffälligkeiten.

Verteidigung: Ansatz: Abrechnungsdaten sowie Termin- und Behandlungsstruktur detailliert analysieren und prüfen, ob statistische Auffälligkeiten etwa auf eine besondere Patientenstruktur zurückgehen.

Auffällige Zeitprofile bei hoher Patientenzahl

Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung wurde beanstandet, dass die dokumentierten Behandlungszeiten rechnerisch nicht mit der Patientenzahl vereinbar seien. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein.

Verteidigung: Ansatz: tatsächliche Praxisabläufe, parallele Behandlungsstrukturen und organisatorische Besonderheiten rekonstruieren und prüfen, ob die Zeitprofile medizinisch und organisatorisch erklärbar sind.

Ihre Situation weist Parallelen auf?

Entscheidend sind die konkrete Abrechnung, die tatsächlichen Abläufe und Ihre persönliche Beteiligung. Diese Zusammenhänge prüfe ich mit Ihnen im Einzelfall.

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Rechtsanwalt Felix Haug bei der Arbeit in seiner Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin

Felix Haug: Ihr persönlicher Strafverteidiger

Ich bin seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht. Darüber hinaus bin ich als Dozent im Medizinstrafrecht tätig.

Ihr Mandat führe ich persönlich. Ich erläutere Ihnen die Aktenlage, bespreche die Handlungsoptionen mit Ihnen und stimme die nächsten Schritte nachvollziehbar ab. Von meiner Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin aus verteidige ich Mandanten bundesweit.

  • 200+ Verfahren im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht
  • 10+ Jahre Erfahrung im Medizinstrafrecht
Mehr über Felix Haug

Abrechnungsvorwürfe in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens

Ob Praxis, Apotheke oder Pflegedienst: Abrechnungsvorwürfe entstehen in sehr unterschiedlichen Vergütungs- und Organisationsstrukturen. Für die Verteidigung ist entscheidend, welche Voraussetzungen für die konkrete Leistung gelten, wie die Abrechnung zustande kam und wer dafür tatsächlich verantwortlich war.

Apotheken Rezeptabrechnung und Rezepturen

Bei Apotheken stehen häufig Verordnungen, Rezeptabrechnungen sowie die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln im Fokus. Entscheidend ist, ob tatsächlich unzutreffend abgerechnet wurde und wie die beanstandeten Vorgänge innerhalb der Apotheke entstanden sind.

Abrechnungsbetrug in Apotheken →

Zahnarztpraxen Material, Praxislabor und Gebührenpositionen

Bei Zahnarztpraxen können Materialkosten, Leistungen des Praxislabors, Rabatte oder Analogpositionen Gegenstand der Ermittlungen werden. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen einer abrechnungsrechtlichen Streitfrage und einer bewusst unzutreffenden Abrechnung.

Abrechnungsbetrug in Zahnarztpraxen →

Verhinderungspflege Leistungsnachweise und tatsächlicher Umfang

Bei der Verhinderungspflege wird häufig geprüft, ob abgerechnete Zeiten und Leistungen mit den tatsächlichen Pflegeabläufen übereinstimmen. Sind Angehörige, Pflegepersonen und Dienstleister beteiligt, stellt sich zusätzlich die Frage nach der persönlichen Verantwortlichkeit.

Abrechnungsbetrug bei Verhinderungspflege →

Physiotherapie Verordnung, Qualifikation und Leistungsnachweis

In physiotherapeutischen Praxen stehen häufig Verordnungen, Behandlungseinheiten, Qualifikationsvoraussetzungen und Leistungsnachweise im Mittelpunkt. Entscheidend ist, ob lediglich formale Abweichungen vorliegen oder bewusst unzutreffend abgerechnet wurde.

Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie →

Ambulante Pflegedienste Personal, Leistungsnachweise und Verantwortlichkeit

Bei ambulanten Pflegediensten können die Qualifikation eingesetzter Pflegekräfte, die tatsächliche Leistungserbringung und deren Dokumentation entscheidend sein. Bei umfangreichen Abrechnungen müssen deshalb die konkreten Abläufe und Verantwortlichkeiten genau rekonstruiert werden.

Abrechnungsbetrug im Pflegedienst →

Gemeinschaftspraxen Verantwortung innerhalb der Praxis

In einer Berufsausübungsgemeinschaft stellt sich zusätzlich die Frage, wer Abrechnungen vorbereitet, kontrolliert und freigibt. Eine gemeinsame Praxis bedeutet nicht automatisch eine gemeinsame strafrechtliche Verantwortung.

Abrechnungsbetrug in Gemeinschaftspraxen →

Medizinische Versorgungszentren Leitung, Organisation und Verantwortlichkeit

In einem MVZ verteilen sich Abrechnung, medizinische Leitung und kaufmännische Verantwortung häufig auf mehrere Personen. Im Ermittlungsverfahren ist deshalb entscheidend, wer tatsächlich in die beanstandeten Abläufe eingebunden war und welche Entscheidungen verantwortet hat.

Abrechnungsbetrug im MVZ →

Corona-Testzentren Testzahlen, Dokumentation und Abrechnung

Bei ehemaligen Corona-Testzentren stehen häufig abgerechnete Testzahlen, Dokumentationsmängel und die tatsächliche Durchführung der Leistungen im Mittelpunkt. Entscheidend ist, ob organisatorische Fehler vorliegen oder eine bewusst unzutreffende Abrechnung nachgewiesen werden kann.

Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren →

Ihre Konstellation ist nicht dabei?

Abrechnungsvorwürfe können auch Ärzte, Kliniken und weitere Leistungserbringer betreffen. Einen vertieften fachlichen Überblick finden Sie im Ratgeber zum Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen sowie zu den Voraussetzungen des Betrugs nach § 263 StGB.

Häufige Fragen zum Abrechnungsbetrug

Einblick in typische Konstellationen bei Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs aus Sicht eines spezialisierten Strafverteidigers im Medizinstrafrecht.

Welcher Anwalt unterstützt Ärzte bei Abrechnungsbetrug?

Bei einem strafrechtlichen Abrechnungsvorwurf sind Kenntnisse im Strafrecht und im jeweiligen medizinischen Abrechnungssystem gefragt. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Medizinstrafrecht prüfe ich den Vorwurf und seine möglichen beruflichen Folgen.

Wer benötigt bei Ermittlungen in einer Klinik einen eigenen Anwalt?

Zunächst muss geklärt werden, gegen wen sich die Ermittlungen richten und in welcher Rolle die Beteiligten angesprochen werden. Die Interessen der Klinik und einzelner Beschuldigter können auseinanderfallen. Eine Beratung der Einrichtung ersetzt deshalb nicht ohne Weiteres die persönliche Strafverteidigung. Wer selbst beschuldigt wird, sollte seinen eigenen Beratungsbedarf prüfen lassen.

Wer haftet bei Abrechnungsbetrug?

Strafrechtlich kommt es auf die Verantwortung jeder einzelnen Person an. Eine Stellung als Praxisinhaber, Partner oder Geschäftsführer begründet nicht allein eine Strafbarkeit wegen Betrugs. Zu prüfen sind die eigene Beteiligung, der Kenntnisstand und der Vorsatz sowie gegebenenfalls besondere Handlungspflichten. Wer Honorare zurückzahlen oder Schadensersatz leisten muss, ist davon getrennt zu beurteilen.

Was ist Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen?

Von Abrechnungsbetrug wird gesprochen, wenn medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen in einer Weise abgerechnet werden, die den Verdacht eines Betrugs nach § 263 StGB begründet. Eine fehlerhafte oder beanstandete Abrechnung allein reicht dafür nicht aus. Für eine Strafbarkeit müssen insbesondere Vorsatz und die weiteren Voraussetzungen des Betrugstatbestands nachgewiesen werden. Eine ausführliche Einordnung finden Sie im Ratgeber zum Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen.

Muss ich einer Vorladung wegen Abrechnungsbetrugs folgen?

Das hängt davon ab, wer Sie lädt und ob Sie Beschuldigter oder Zeuge sind. Als Beschuldigter müssen Sie einer bloßen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft besteht eine Erscheinenspflicht; Ihr Schweigerecht zum Tatvorwurf bleibt bestehen. Lassen Sie das konkrete Schreiben rechtzeitig prüfen.

Ist eine Plausibilitätsprüfung der KV bereits ein Strafverfahren?

Nein. Plausibilitätsprüfungen dienen zunächst der vertragsärztlichen Kontrolle. Ergibt sich daraus ein Anfangsverdacht auf vorsätzliche Falschabrechnung, kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Maßgeblich ist, ob der Verdacht einer bewussten Täuschung begründet wird.

Muss ich eine Honorarrückforderung sofort bezahlen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der konkrete Bescheid, seine rechtliche Grundlage, mögliche Rechtsbehelfe und die darin genannten Fristen. Eine Honorarrückforderung und der strafrechtliche Vorwurf des Abrechnungsbetrugs sind zudem getrennt voneinander zu prüfen. Bevor Sie weitreichende Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten, sollte die konkrete Situation rechtlich eingeordnet werden.

Darf ich während eines Ermittlungsverfahrens weiter praktizieren?

Ein Ermittlungsverfahren beendet Ihre ärztliche Berufsausübung nicht automatisch. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde jedoch beispielsweise das Ruhen der Approbation anordnen. Deshalb prüfe ich neben dem strafrechtlichen Vorwurf auch mögliche berufsrechtliche Maßnahmen und stimme die Verteidigung darauf ab.

Kann das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung beendet werden?

Ja, eine Einstellung kommt je nach Beweislage und rechtlichen Voraussetzungen in Betracht. Dazu gehören eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts oder, unter anderen Voraussetzungen, eine Einstellung gegen Auflagen. Ob einer dieser Wege sinnvoll und erreichbar ist, lässt sich erst nach Prüfung des Falls beurteilen.

Wann verjährt Abrechnungsbetrug?

Beim Grundtatbestand des Betrugs beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Wann diese Frist beginnt und ob sie durch bestimmte Verfahrenshandlungen unterbrochen wurde, hängt vom konkreten Fall ab. Bei bestimmten qualifizierten Begehungsformen können zudem längere Verjährungsfristen gelten. Aus dem Rechnungsdatum allein lässt sich deshalb nicht zuverlässig ableiten, ob ein Vorwurf bereits verjährt ist.

Was kostet ein Anwalt bei Abrechnungsbetrug?

Der Aufwand hängt unter anderem vom Umfang der Ermittlungsakten, den betroffenen Abrechnungszeiträumen und erforderlichen Sofortmaßnahmen ab. Ich erläutere Ihnen vor der Beauftragung, welche Leistungen vorgesehen sind und auf welcher Grundlage abgerechnet wird. So können Sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachvollziehen.

Verteidigen Sie auch Mandanten außerhalb Berlins?

Ja. Ich übernehme die Strafverteidigung bei Abrechnungsvorwürfen bundesweit. Für die erste Kontaktaufnahme müssen Sie nicht nach Berlin reisen. Wir klären zunächst Ihre Verfahrenslage und stimmen ab, wie Beratung, Unterlagenprüfung und weitere Termine organisiert werden.

Lassen Sie uns Ihre Ausgangslage klären

Sie haben eine Vorladung erhalten, Ihre Abrechnung wird beanstandet oder gegen Sie wird bereits ermittelt? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Wir besprechen, welche Unterlagen zunächst benötigt werden und welche nächsten Schritte anstehen.

Für die erste Anfrage genügen Ihre Kontaktdaten und ein kurzer Hinweis zum Anlass. Bitte senden Sie dabei noch keine Patientenakten oder umfangreichen Abrechnungsdaten. Den geeigneten Weg für vertrauliche Unterlagen stimmen wir anschließend ab.