Verteidigung bei Vorwürfen wegen Abrechnungsbetrugs

Als Anwalt für Medizinstrafrecht verteidige ich Ärzte, Zahnärzte, Praxisinhaber und MVZ-Betreiber persönlich bei Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs, Falschabrechnung oder Verdacht unzulässiger Abrechnungsstrukturen.
  • Schutz Ihrer Approbation, Zulassung und Reputation
  • Bundesweite Strafverteidigung
  • Schneller Termin – binnen 24 Stunden
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Anwalt für Medizinstrafrecht: bundesweite Strafverteidigung

Als Anwalt für Medizinstrafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung bundesweit. Ich prüfe die Ausgangslage frühzeitig, übernehme die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und entwickle eine belastbare Strategie, die nicht nur das Strafverfahren, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen wie Approbation, Kassenzulassung und Disziplinarverfahren konsequent mitdenkt.

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Verfahren im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht
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Jahre Erfahrung im Medizinstrafrecht

Mögliche Folgen eines Verfahrens wegen Abrechnungsbetrugs:

Freiheitsstrafen

Abrechnungsbetrug fällt meist unter den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB). Je nach Umfang und Schadenshöhe drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. 

Hohe Rückforderungen

Krankenkassen können bereits ausgezahlte Honorare vollständig zurückfordern. Hinzu kommen Regressforderungen, Zinsen und weitere wirtschaftliche Belastungen für die Praxis.

Berufsrechtliche Konsequenzen

Neben dem Strafverfahren drohen Disziplinarmaßnahmen, der Verlust der Kassenzulassung oder der Entzug der Approbation. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf Reputation und berufliche Existenz haben.

Jetzt frühzeitig handeln

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs entscheidet sich häufig früh. Je schneller die Verteidigung strukturiert aufgesetzt wird, desto größer sind die Handlungsspielräume.

Lassen Sie Ihre Situation vertraulich prüfen. Als Anwalt für Medizinstrafrecht übernehme ich die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Kassenärztlicher Vereinigung und weiteren Stellen und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie – abgestimmt auf Ihre berufliche und wirtschaftliche Situation.

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Kontrolle im Ermittlungsverfahren behalten

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Kein voreiliges Handeln.

Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs beginnen häufig mit Schreiben der Staatsanwaltschaft, Anhörungen, Durchsuchungen oder im Anschluss an eine Plausibilitätsprüfung der KV. Reagieren Sie nicht reflexartig. Sichern Sie Abrechnungsunterlagen, dokumentieren Sie Fristen und lassen Sie das weitere Vorgehen prüfen, bevor Sie gegenüber Behörden, Krankenkassen oder Dritten Stellung nehmen.

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Keine Aussagen ohne Akteneinsicht

Vorwürfe wegen Falschabrechnung oder angeblicher Scheinleistungen sind zu Beginn oft pauschal oder weit gefasst. Welche Abrechnungspositionen konkret beanstandet werden und auf welcher Berechnungsgrundlage der Verdacht beruht, ist ohne Akteneinsicht regelmäßig nicht erkennbar. Eine Einlassung sollte erst erfolgen, wenn die Aktenlage geprüft und die Verteidigungsstrategie festgelegt ist.

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Verfahren strategisch steuern lassen

Eine strukturierte Verteidigung im Ermittlungsstadium kann den weiteren Verlauf entscheidend beeinflussen. Als Anwalt für Medizinstrafrecht übernehme ich die rechtliche Einordnung der Abrechnungsstrukturen, die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, KV und Kammer und entwickle eine klare, belastbare Verteidigungsstrategie.

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Durchsuchung wegen Abrechnungsbetrugs?

Unüberlegte Schritte können Ihre Ausgangslage unnötig verschlechtern und spätere Korrekturen erheblich erschweren.

Bei Vorwürfen wegen Falschabrechnung oder unzulässiger Abrechnungsstrukturen geht es häufig um erhebliche Summen und berufsrechtliche Risiken. Eine frühzeitige Verteidigung schafft Überblick, sichert Unterlagen und ermöglicht eine strategische Steuerung des Verfahrens.

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Fallbeispiele aus der Verteidigungspraxis*

*Die dargestellten Fälle sind anonymisiert und beruhen auf typischen Konstellationen aus der anwaltlichen Praxis.

Abrechnungsprüfung mit Betrugsvorwurf

Ein Facharzt geriet im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ins Visier der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautete, bestimmte Leistungen seien nicht persönlich erbracht oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet.

Verteidigung: Entscheidend war die detaillierte Aufarbeitung der Praxisabläufe und der tatsächlichen Leistungserbringung. Durch eine strukturierte Analyse der Dokumentation, der Terminstruktur und der Delegationsprozesse konnte gezeigt werden, dass keine vorsätzliche Falschabrechnung vorlag. 

Scheinleistung und Dokumentationsvorwurf

Einem Arzt wurde vorgeworfen, bestimmte Leistungen systematisch abgerechnet zu haben, ohne dass diese vollständig dokumentiert waren. Die Ermittlungsbehörden gingen von sogenannten „Scheinleistungen“ aus.

Verteidigung:
Entscheidend war die Rekonstruktion der tatsächlichen Behandlungsabläufe sowie die Ergänzung medizinischer Dokumentation durch nachvollziehbare Praxisunterlagen. Die Analyse ergab keine vorsätzliche Falschabrechnung, sondern dokumentarische Defizite im Praxisalltag, die strafrechtlich nicht als Betrug zu bewerten waren.

Unzulässige Mehrfachabrechnung im Quartal

Ein Vertragsarzt geriet im Rahmen einer KV-Prüfung in den Verdacht, bestimmte Leistungen innerhalb eines Quartals mehrfach abgerechnet zu haben. Die Ermittlungsbehörden leiteten daraufhin ein Betrugsverfahren ein und stützten den Anfangsverdacht maßgeblich auf statistische Auffälligkeiten.

Verteidigung:
Durch eine detaillierte Analyse der Abrechnungsdaten sowie der Termin- und Behandlungsstruktur konnte nachvollziehbar dargelegt werden, dass die Leistungen medizinisch erforderlich und tatsächlich erbracht worden waren. Die vermeintlichen Auffälligkeiten ergaben sich aus einer besonderen Patientenstruktur.

Auffällige Zeitprofile bei hoher Patientenzahl

Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung wurde beanstandet, dass die dokumentierten Behandlungszeiten rechnerisch nicht mit der Patientenzahl vereinbar seien. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein.

Verteidigung:
Durch die Rekonstruktion der tatsächlichen Praxisabläufe, paralleler Behandlungsstrukturen und organisatorischer Besonderheiten ließ sich darlegen, dass die Zeitprofile medizinisch und organisatorisch erklärbar waren. Ein strafrechtlich relevanter Vorsatz war nicht erkennbar.

Ihre Situation weist Parallelen auf?

Entscheidend sind die Details der Zusammenarbeit und ihre rechtliche Bewertung im Einzelfall.

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Verteidigung bei Vorwürfen wegen Abrechnungsbetrugs

Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs erfordern von Beginn an ein strukturiertes Vorgehen. Als Anwalt für Medizinstrafrecht arbeite ich nach einem klaren, mehrstufigen Ablauf mit dem Ziel, Vorwürfe präzise einzuordnen, wirtschaftliche Risiken zu begrenzen und das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden.

Phase 1

Sofortanalyse

In der Anfangsphase prüfe ich umgehend, ob Ermittlungsmaßnahmen rechtlich angreifbar sind. Dazu gehört die Kontrolle von Durchsuchungsbeschlüssen, die Vermeidung belastender Spontanäußerungen sowie die Sicherung relevanter Abrechnungs- und Praxisunterlagen. Ziel ist es, die Ausgangslage frühzeitig zu stabilisieren.

Phase 2

Akteneinsicht und Bewertung

Nach Akteneinsicht analysiere ich die Vorwürfe im Detail. Zentral ist, welche Abrechnungspositionen konkret beanstandet werden und worauf sich der Verdacht stützt – etwa Plausibilitätsprüfungen, Zeitprofile oder Dokumentationsfragen. Schwachstellen in der Beweisführung und rechtlichen Bewertung arbeite ich gezielt heraus.

Phase 3

Materiell-rechtliche Verteidigung

Auf dieser Grundlage erfolgt die rechtliche Einordnung der konkreten Abrechnungssituation. Typische Ansatzpunkte sind:

  • medizinische Indikation und tatsächliche Leistungserbringung

  • Dokumentation, Delegation und Praxisorganisation

  • Systematik der Abrechnung statt isolierter Betrachtung einzelner Positionen

  • Abgrenzung zwischen formalen Dokumentationsmängeln und strafbarem Vorsatz

Ziel ist es, den Betrugsvorwurf rechtlich zu entkräften.

Phase 4

Einstellungsverhandlung

Wo es die rechtliche Ausgangslage zulässt, arbeite ich gezielt auf eine Einstellung des Verfahrens hin – etwa nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153a StPO. Durch sachliche Aufklärung und strukturierte Argumentation lässt sich in vielen Fällen ein Verfahrensende erreichen, bevor es zu einer Anklage kommt.

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Häufige Fragen zum Abrechnungsbetrug

Einblick in typische Konstellationen bei Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs aus Sicht eines spezialisierten Strafverteidigers im Medizinstrafrecht.

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Gerne kläre ich Ihre individuelle Situation im persönlichen Gespräch.

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