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Spezialisierte Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Ein Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht stellt für Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber eine erhebliche Belastung dar. Häufig geht es nicht nur um strafrechtliche Risiken, sondern um berufliche Konsequenzen, die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens und die persönliche Reputation. In dieser Situation brauchen Sie eine Verteidigung, die wirtschaftliche Abläufe versteht und die Dynamik strafrechtlicher Ermittlungen früh in die richtige Richtung lenkt.

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Was meine Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht auszeichnet

In wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen entscheiden oft die ersten Schritte über den weiteren Verlauf. Ich begleite Sie mit strategischer Klarheit und konsequenter Verfahrenssteuerung.

10+

Jahre spezialisierte Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht

500+

vertretene Unternehmen, Geschäftsführer und Praxisinhaber

Bundesweit

Verteidigung in allen Ermittlungs- und Hauptverfahren in Deutschland

Persönlich

Ihr Mandat führe ich selbst.

Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe treten selten isoliert auf. Häufig überschneiden sich steuerliche, berufsrechtliche und unternehmensinterne Fragestellungen. Die Kanzlei Haug ist auf genau diese Schnittstellen spezialisiert und bietet Ihnen klar strukturierte Unterstützung in allen zentralen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.

Steuerstrafrecht

Selbstanzeige, Steuer-CD, Umsatzsteuer, internationale Verflechtungen.

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Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Scheinbeschäftigung, Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn.

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Korruptionsstrafrecht

Amtsträger: §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme § 331, Bestechlichkeit § 332, Bestechung § 334). §§ 299, 299a, 299b StGB Korruptions-Sonderdelikte im geschäftlichen Verkehr/Gesundheitswesen.

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Insolvenzstrafrecht

Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung, Bankrott, § 283 StGB.

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Geldwäsche

§ 261 StGB, Verdachtsmeldungen, Verteidigung gegen Vermögensarrest.

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Betrug & Untreue

Corona-Hilfen, Subventionsbetrug, Geschäftsführerhaftung, § 266 StGB.

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Arrest & Abschöpfung

Sicherungsarrest, Einziehung, Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung.


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Unternehmen: Unterstützung bei Ermittlungen

Durchsuchung, Zeugenbetreuung, Strohmann-Modelle, Compliance.

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Strafverteidigung in unternehmerischen Krisen

Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um Vorwürfe, die direkt mit unternehmerischem Handeln und wirtschaftlicher Verantwortung verknüpft sind. Die Bedeutung dieses Rechtsgebiets hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen – getrieben durch strengere Compliance-Anforderungen und eine konsequentere Verfolgung durch Staatsanwaltschaften. Betroffen sind längst nicht nur Großkonzerne, sondern zunehmend auch mittelständische Unternehmen.


Verteidigung Unternehmen vs. Unternehmer?

Im Wirtschaftsstrafrecht sind stets zwei Ebenen zu unterscheiden: die persönliche Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften – und die Schadensbegrenzung für das Unternehmen.

Verteidigung von Führungskräften und Unternehmern

Hier geht es um die persönlich beschuldigte Person: Akteneinsicht, Schweigen, bis eine Strategie steht, und Verteidigung gegen Strafe, Berufsverbot und Einziehung.

Verteidigung des Unternehmens

Hier geht es um die Gesellschaft: drohende Verbandsgeldbuße (§§ 30, 130 OWiG), Einziehung beim Unternehmen, gesperrte Konten, beschlagnahmte IT und die Reputation.

Unternehmensverteidigung – Fokus auf Schadensbegrenzung

Steht ein Unternehmen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, geht es in erster Linie um wirtschaftliche Stabilität. Anders als bei einer Einzelperson ist nicht nur eine juristische Auseinandersetzung nötig, sondern auch ein effektives Krisenmanagement.


Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können massive Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens haben:

Kontosperrungen und Vermögensabschöpfung

Sind Bankkonten eingefroren, kann der Geschäftsbetrieb schnell ins Stocken geraten.




Beschlagnahme von IT-Infrastruktur und Dokumenten

Ohne Zugriff auf Server, Buchhaltungsunterlagen oder Geschäftsakten kann die operative Steuerung leiden.

Reputationsrisiken

Ermittlungsverfahren oder gar eine öffentliche Durchsuchung können Geschäftspartner, Kunden und Investoren verunsichern.



Mitarbeiterschutz

Unruhe im Unternehmen vermeiden, interne Kommunikation steuern und arbeitsrechtliche Risiken minimieren.



In solchen Fällen muss sofort gehandelt werden:

Ziel der Unternehmensverteidigung: Schaden begrenzen, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern und langfristige negative Folgen für das Unternehmen vermeiden.

1.
Schnelle rechtliche Intervention zur Freigabe von Konten und IT-Systemen.
2.
Diskrete Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls Medien.
3.
Inhouse-Untersuchungen, um künftige Risiken zu minimieren und den Fall einschätzen zu können.

Strafverteidigung für Unternehmer und Führungskräfte

Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, steht oft vor einer existenziellen Herausforderung. Dabei gilt: Vorschnelle Aussagen sind riskant. Ohne genaue Kenntnis der Vorwürfe können unbedachte Äußerungen die Verteidigung unnötig erschweren.

Ein strukturierter Ansatz ist daher entscheidend:

1

Zunächst muss Klarheit geschaffen werden

Die Ermittlungsakte gibt Aufschluss über den genauen Tatvorwurf und die Beweislage. Eine Stellungnahme sollte erst erfolgen, wenn alle relevanten Informationen vorliegen.


2

Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie

Nach Akteneinsicht erfolgt eine detaillierte Analyse: Welche juristischen und tatsächlichen Angriffspunkte gibt es? Wie kann der Sachverhalt so dargestellt werden, dass er die Vorwürfe entkräftet oder entschärft?

3

Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden

Je nach Fall ist eine zurückhaltende Verteidigung oder eine aktive Auseinandersetzung mit den Vorwürfen sinnvoll. Dabei steht immer im Vordergrund, strafrechtliche Konsequenzen möglichst zu minimieren.

Erste-Hilfe-Leitfaden Wirtschaftsstrafrecht

Schnelle Orientierung für Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber.

Ermittlungen, Durchsuchungen oder ein unerwarteter strafrechtlicher Vorwurf stellen für Verantwortliche im Unternehmen eine unmittelbare Belastung dar. Viele Fehler entstehen in genau diesen ersten Momenten – oft, bevor ein Anwalt überhaupt eingeschaltet wurde. Der Erste-Hilfe-Leitfaden Wirtschaftsstrafrecht bietet Ihnen eine präzise, praxisnahe Übersicht darüber, welche Schritte jetzt wichtig sind und welche Maßnahmen Sie unbedingt vermeiden sollten.

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Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Für Sie und Ihr Unternehmen.

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen eine verstärkte Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten. Medieninteresse und Compliance-Untersuchungen haben das Bewusstsein für das Wirtschaftsstrafrecht geschärft und werden dessen Bedeutung weiter steigern. Auch wenn es (noch) kein echtes Unternehmensstrafrecht gibt, sind die rechtlichen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht vielfältig und erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt da noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.

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Zum Ratgeber

Wachsende Risiken für Unternehmen und Verantwortliche

Die möglichen Folgen sind gravierend:

Medienwirksame Durchsuchungen mit erheblichen Reputationsschäden.
Maßnahmen zur Sicherung einer Vermögensabschöpfung bis hin zum „Einfrieren“ von Geschäftskonten.
Wirtschaftlich gesunde Unternehmen, die schon vor Abschluss des Verfahrens in eine Krise geraten.
Persönliche Risiken für Verantwortliche – bis hin zu Untersuchungshaft.


Bedeutung einer frühzeitigen Verteidigung

Um alle Verteidigungschancen zu nutzen, ist eine frühzeitige, strategisch geplante Verteidigung im Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung – sowohl zum Schutz der handelnden Personen als auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.

Vorbereitung auf Durchsuchungen

Eine sorgfältige Vorbereitung auf potenzielle Durchsuchungen ist für Unternehmen unerlässlich.
Dazu gehört:

1

Schulung der Mitarbeiter

Mitarbeiterschulungen und simulierte Durchsuchungen tragen dazu bei, dass alle wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen.



2

Benennung eines Ansprechpartners

Das Unternehmen sollte intern eine Person als festen Ansprechpartner für die Ermittlungsbeamten benennen. 

3

Engagieren eines Strafverteidigers

Bei einer Durchsuchung sollte ein Strafverteidiger bereitstehen, um Mitarbeiterrechte und vertrauliche Daten zu schützen und den Ablauf rechtlich sauber zu begleiten.

Verhalten während der Durchsuchung

Durchsuchungen in Unternehmen erfolgen meist unangekündigt und häufig in den frühen Morgenstunden. In der Regel bedarf es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, um die Maßnahme rechtmäßig zu machen. Die Durchsuchung kann sich sowohl auf physische Dokumente als auch auf elektronische Daten erstrecken. Nach § 110 Abs. 3 StPO dürfen Ermittler auch auf räumlich getrennte Speicher zugreifen, wenn diese vom durchsuchten Gerät aus zugänglich sind; liegen die Daten erkennbar im Ausland, ist ein solcher Zugriff rechtlich umstritten.

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1. Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses: 

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und eine Kopie geben. Er legt fest, welche Räume und Unterlagen durchsucht werden dürfen.

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2. Datenzugriff und ‑sicherung:

Ob alle Daten vollständig gespiegelt werden dürfen, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall. Bis zur Durchsicht (§ 110 StPO) sind die Daten nur vorläufig sichergestellt; ob sie beschlagnahmt werden, wird erst danach entschieden.

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3. Umgang mit Mitarbeitern: 

Mitarbeiter müssen während der Durchsuchung keine Angaben zur Sache machen. Zur Aussage verpflichtet sind Zeugen erst bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht oder durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft (§ 48 Abs. 1, § 161a Abs. 1, § 163 Abs. 3 StPO). Sie können einen Zeugenbeistand hinzuziehen (§ 68b StPO).

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4. Erstellen von Protokollen: 

Verlangen Sie ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände (§ 107 Satz 2 StPO). Es ist die Grundlage, um die Sicherstellungen später überprüfen zu lassen.

Häufige Fragen zur Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht stehen für Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber oft existenzielle Fragen im Raum. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung.

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