Verteidigung bei Betrugsverdacht in Berlin

Ihr Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB

Ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs trifft viele Mandanten plötzlich und belastet beruflich wie privat. In dieser Situation brauchen Sie einen Strafverteidiger, der die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB im Detail kennt und Ihre Rechte von Anfang an konsequent schützt. Ich analysiere die Vorwürfe präzise und entwickle mit Ihnen eine Strategie, die auf Entlastung und Schadensbegrenzung ausgerichtet ist.

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Was meine Verteidigung in Betrugsverfahren auszeichnet

Ich begleite Sie persönlich durch das Verfahren und nutze jede Chance, um Anklagen zu vermeiden und Risiken zu minimieren.

Spezialisierung auf Betrugs- und Wirtschaftsstrafrecht

Ich bin auf Betrugsverfahren nach § 263 StGB und wirtschaftsnahe Sachverhalte spezialisiert. Ich kenne die typischen Argumentationsmuster der Staatsanwaltschaft und setze in der Verteidigung gezielt an den Tatbestandsmerkmalen an, bei denen erfahrungsgemäß realistische Erfolgsaussichten bestehen.

Strategische Verteidigung statt Schadensverwaltung

Ich beschränke mich nicht auf Reaktionen im Gerichtssaal. Ich plane die Verteidigung frühzeitig, nutze Einlassungs- und Schweigerecht taktisch und arbeite darauf hin, Anklagen zu vermeiden oder Verfahren im Ermittlungsstadium zu beenden.

Persönliche Betreuung statt anonymer Strukturen

Sie sprechen vom ersten Kontakt an mit mir als verantwortlichem Fachanwalt. Ihre Sache wird nicht an wechselnde Ansprechpartner delegiert. So bleiben Strategie, Kommunikation und Entscheidungen in einer Hand.

Blick auf Strafe, Vermögen und Reputation

Ich habe immer das Gesamtbild im Blick: strafrechtliches Risiko, drohende Schadensersatzansprüche, berufliche Konsequenzen und Ihre Außendarstellung. Wo möglich kombiniere ich juristische Argumentation mit Schadensbegrenzung und Wiedergutmachung.

Welche Folgen ein Betrugsvorwurf haben kann

Schon der Anfangsverdacht kann zu gravierenden Einschränkungen führen. Diese Risiken sollten Sie kennen.

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Betrug wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Eintragung im Bundeszentralregister

Eine Verurteilung führt zu Registereinträgen, die Arbeitgeber, Behörden und Vertragspartner einsehen können.

Berufsrechtliche Konsequenzen

Gewerbeerlaubnisse, berufliche Zulassungen und Leitungsfunktionen können entzogen oder nicht verlängert werden.

Zivilrechtliche Forderungen

Neben dem Strafverfahren drohen Schadensersatzklagen, Rückforderungen und Vermögensabschöpfung.

Reputationsschäden im Geschäftsleben

Der Vorwurf beschädigt Vertrauen bei Banken, Kunden, Partnern und kann zu erheblichen Karriereeinbußen führen.

Wirtschaftliche Risiken für Unternehmen

Vertragskündigungen, Kreditkappungen und interne Maßnahmen können das gesamte Geschäftsmodell gefährden.

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Handeln, bevor es eskaliert

Vorladung, Durchsuchung oder Ermittlungsbeginn sind kritische Momente. Mit einer strategischen Verteidigung lassen sich Fehler vermeiden und wichtige Vorteile sichern. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Fachanwalt.

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Typische Betrugskonstellationen in der Berliner Wirtschaft

In meiner Praxis als Strafverteidiger in Berlin begegne ich immer wieder ähnlichen Musterfällen. Gerade hier liegen die größten Risiken für Unternehmer, Freiberufler und Führungskräfte. Die folgenden Konstellationen sehe ich besonders häufig und kenne die typischen Angriffspunkte der Staatsanwaltschaft ebenso wie die Verteidigungsspielräume.

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Ob Ärzte, Zahnärzte, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen: Der Vorwurf falscher oder überhöhter Abrechnungen gegenüber Krankenkassen, KVen oder Privatversicherern steht schnell im Raum. Ich prüfe, ob wirklich eine strafbare Täuschung vorliegt oder lediglich Abrechnungsfehler oder Auslegungsfragen im Raum stehen.

Anlagebetrug und Kapitalanlagebetrug

Kapitalanlagen, Beteiligungsmodelle oder vermeintlich sichere Investments führen rasch zu Betrugsvorwürfen, wenn sich Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Hier kommt es entscheidend darauf an, Prospekte, Aufklärung und Risikohinweise rechtlich sauber einzuordnen und zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarer Täuschung zu unterscheiden.

Subventionsbetrug, insbesondere bei Corona-Hilfen

Fehlerhafte Angaben bei Förderprogrammen, insbesondere bei Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen, führen in Berlin weiterhin zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren. Ich rekonstruiere gemeinsam mit Ihnen die damalige Entscheidungssituation, ordne die häufig unklaren Richtlinien ein und nutze Rechtsunsicherheiten gezielt zu Ihren Gunsten.

Kreditbetrug und Finanzierungsbetrug

Beim Vorwurf, Banken oder Finanzierungsinstitute über wirtschaftliche Verhältnisse, Sicherheiten oder Prognosen getäuscht zu haben, stehen oft Bilanzen, Businesspläne und Liquiditätsprognosen im Mittelpunkt. Ich arbeite heraus, ob wirklich eine strafbare Täuschung vorlag oder die Finanzierung im Rahmen des üblichen Unternehmerrisikos erfolgte.

Versicherungsbetrug

Streit um Schadenshöhe, Vorschäden oder den Ablauf eines Versicherungsfalls kann schnell in den Verdacht des Betruges münden. Ich prüfe Akten, Gutachten und Kommunikation mit der Versicherung und setze dort an, wo bloße Unstimmigkeiten zu Unrecht kriminalisiert werden.


Warenbetrug im Online Handel

Gerade im E-Commerce kommt es häufig zu Vorwürfen, Waren nicht oder nicht wie vereinbart geliefert oder bezahlt zu haben. Ich analysiere Bestellabläufe, AGB, Zahlungswege und Kommunikationsverläufe, um deutlich zu machen, ob tatsächlich ein strafbarer Betrug vorliegt oder ein zivilrechtlicher Leistungsstreit fälschlich strafrechtlich aufgeladen wurde.

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Erfolgreiche Verteidigungsstrategie im Betrugsverfahren

Ein Betrugsvorwurf ist kein Schuldspruch. Meine Verteidigung setzt strukturiert an den rechtlich entscheidenden Punkten an und nutzt systematisch die Schwachstellen des Tatvorwurfs. Ziel ist immer, eine Einstellung zu erreichen oder Strafen und Nebenfolgen so weit wie möglich zu begrenzen.

1. Keine strafbare Täuschung

Zunächst prüfe ich, ob überhaupt eine strafrechtlich relevante Täuschung vorliegt. Nicht jede ungenaue oder zugespitzte Aussage erfüllt den Betrugstatbestand.

  • Alle wesentlichen Angaben entsprachen der Wahrheit oder waren vertretbar
  • Übertreibungen bewegen sich im Rahmen üblicher Reklame im Geschäftsverkehr
  • Eine rechtliche Pflicht zur weitergehenden Aufklärung bestand nicht

Wo keine Täuschungspflicht verletzt wurde, fehlt bereits der erste Baustein des § 263 StGB.

2. Kein kausaler Irrtum des angeblichen Geschädigten

Im nächsten Schritt analysiere ich, ob die Entscheidung des vermeintlichen Geschädigten wirklich auf einer Täuschung beruhte.

  • Das Gegenüber kannte die tatsächlichen Umstände bereits
  • Die Entscheidung wurde aus ganz anderen, eigenen Gründen getroffen
  • Es lag eine bewusste, eigenverantwortliche Risikoübernahme vor

Kann der Zusammenhang zwischen Information, Irrtum und Entscheidung in Frage gestellt werden, entfallen zentrale Voraussetzungen des Betrugstatbestands.

3. Kein oder kein relevanter Vermögensschaden

Besonders häufig setze ich bei der Frage an, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Vermögensschaden entstanden ist.

  • Es stand eine gleichwertige Gegenleistung gegenüber
  • Es lag lediglich eine abstrakte Gefährdung vor, kein konkreter Schaden
  • Ein etwaiger Nachteil wurde durch andere wirtschaftliche Vorteile ausgeglichen

Ohne nachweisbare wirtschaftliche Schlechterstellung des angeblichen Opfers lässt sich ein Betrugsvorwurf regelmäßig nicht aufrechterhalten.


4. Fehlender Vorsatz und keine Bereicherungsabsicht

Schließlich prüfe ich den subjektiven Tatbestand, also Ihre innere Einstellung zum Geschehen.

  • Sie gingen im guten Glauben von der Richtigkeit Ihrer Angaben aus
  • Es lag ein Irrtum über rechtliche Pflichten oder wirtschaftliche Bewertung vor
  • Eine zielgerichtete, rechtswidrige Bereicherungsabsicht kann nicht nachgewiesen werden

Fehlt der Vorsatz oder die Bereicherungsabsicht, kommt eine Verurteilung wegen Betrugs nicht in Betracht.

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Ihre Optionen bei Betrugsvorwürfen

Mit strategischer Verteidigung zum bestmöglichen Ergebnis

Ein Betrugsverfahren verläuft in mehreren Phasen. In jeder Phase gibt es konkrete Chancen, das Verfahren zu stoppen oder den Ausgang erheblich zu verbessern.

1. Ermittlungsverfahren – die wichtigste Phase für Ihre Verteidigung

Hier entscheidet sich häufig, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist das beste Ergebnis: kein Tatverdacht, keine Anklage, kein Eintrag.

Ebenfalls möglich ist eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen – oft die pragmatischste Lösung, vor allem wenn berufliche Konsequenzen drohen.
Wird Anklage erhoben, entwickeln wir die Verteidigungsstrategie konsequent weiter.

2. Zwischenverfahren – Chance auf frühes Verfahrensende

Das Gericht prüft, ob die Anklage überhaupt Bestand hat.
Wird das Hauptverfahren nicht eröffnet, endet das gesamte Verfahren an dieser Stelle. Auch eine Verständigung ist möglich – ein abgestimmter Verfahrensausgang, der Ihnen Planungssicherheit gibt.

3. Hauptverfahren – konsequente Verteidigung vor Gericht

Ziel ist der Freispruch und damit die vollständige Entlastung. Ist eine Verurteilung nicht zu vermeiden, arbeiten wir auf eine möglichst milde Strafe hin – idealerweise Geldstrafe oder Bewährung.
Selbst im Prozess kann noch eine Einstellung nach § 153a StPO erreicht werden.

Erfolgsfaktoren für eine starke Verteidigung

Erfolg im Strafverfahren entsteht durch systematisches Vorgehen. Von der ersten Minute bis zur abschließenden Bewertung setzen wir auf bewährte Verteidigungsprinzipien, die messbar wirken.

Was Ihnen bei Abrechnungsbetrug droht:

Früher Beginn

Je früher die Verteidigung ansetzt, desto größer die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung.

Akteneinsicht

Erst die vollständige Kenntnis der Beweislage ermöglicht eine zielgenaue Strategie.


Strategische Kooperation

Wo sinnvoll, kann eine sachliche Zusammenarbeit mit den Behörden zu schnellen Lösungen führen.

Schadens-
wiedergutmachung

Rückzahlungen oder Ausgleichszahlungen wirken in vielen Fällen deutlich strafmildernd.

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Ein Betrugsvorwurf duldet keinen Aufschub. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer die Chance auf Einstellung oder deutliche Entlastung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer schnellen, vertraulichen Ersteinschätzung.

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FAQ – Häufige Fragen zum Betrugsvorwurf

Ein Verfahren wegen Betrugs wirft viele Fragen auf. Die folgenden Antworten geben Ihnen eine fundierte Orientierung zu typischen Problemen im Ermittlungsverfahren, zur Strafhöhe, zu Rechten und möglichen Verteidigungswegen.

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