
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Strategische Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht persönlich zur Seite – mit einer passgenauen Verteidigungsstrategie, die auf Ihre unternehmerischen Interessen ausgerichtet ist.
Bekannt aus:
Verfahrensführung mit Weitblick
Jeder Fall erfordert ein eigenes taktisches Konzept. Mein Ziel: rechtliche Risiken begrenzen, wirtschaftliche Interessen wahren und Reputationsschäden vorbeugen.
Vertrauliches Erstgespräch
In der Kanzlei am Kurfürstendamm oder per Videocall/Telefon.
10+ Jahre Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht
Langjährige Verteidigungspraxis in komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Bundesweit im Einsatz
Ob Durchsuchung, Arrest oder Vorladung – Ich bin für Sie bundesweit verfügbar.
Fachkompetenz im Wirtschaftsstrafrecht
Zertifizierte Qualifikation und tiefgehende Praxiskenntnis in strafrechtlichen Verfahren gegen Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber.
Rechtsgebiete
Als spezialisierte Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht berate und verteidige ich Mandanten in ausgewählten strafrechtlichen Kernbereichen – mit strategischem Fokus, langjähriger Erfahrung und persönlichem Einsatz.
Wirtschaftsstrafrecht
Im Zentrum meiner Tätigkeit steht das Wirtschaftsstrafrecht. Ich vertrete Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber in allen relevanten Teilbereichen.
Medizinstrafrecht
Verteidigung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, MVZ-Trägern und Klinikleitungen bei berufsbezogenen Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug, Korruptionsdelikten oder fehlerhafter Verordnungspraxis.
Betrug und Untreue
Beratung bei Vorwürfen des Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (z. B. im Zusammenhang mit Corona-Hilfen) und der Untreue (§ 266 StGB) – mit Fokus auf wirtschaftliche Zusammenhänge.
Geldwäsche
Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB n. F.) – auch in Verbindung mit Steuerhinterziehung, Betrug oder unternehmensnahen Strukturen.
So läuft Ihre Verteidigung ab
Ich arbeite nach einem strukturierten Vorgehen, das sich in der Praxis bewährt hat – von der ersten Einschätzung bis zur Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Bekanntgabe des Verfahrens/Durchsuchung oder Arrestbeschluss
Oft startet ein Verfahren überraschend – mit einer Haus- oder Firmendurchsuchung oder einem Arrestbeschluss. In dieser Phase geht es darum, Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Aussagen zu machen und sofort anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.

Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen durch und sichert Beweise. Schon hier entscheidet sich vieles: Ich beantrage frühzeitig Akteneinsicht und analysiere die Vorwürfe, um eine tragfähige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Zwischenverfahren
Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, prüft das Gericht, ob es das Hauptverfahren eröffnet. In diesem Zwischenverfahren nehme ich zur Anklage Stellung und beantrage, wo es die Aktenlage trägt, die Nichteröffnung des Hauptverfahrens. Dann endet das Verfahren ohne Hauptverhandlung.

Hauptverhandlung
Kommt es dennoch zur Hauptverhandlung, vertrete ich Sie strategisch und zielgerichtet. Ich steuere Kommunikation und Argumentation so, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben. Dabei plane ich jeden Schritt im Voraus.

Urteil
Nach einem Urteil prüfe ich, ob eine Berufung oder Revision Aussicht auf Erfolg hat, und bespreche mit Ihnen offen die Chancen und Risiken.

Rechtskraft
Erst wenn alle Instanzen ausgeschöpft sind oder keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, wird ein Urteil rechtskräftig. Bis dahin kämpfe ich für Ihre Interessen – mit dem klaren Ziel, Ihre persönliche und wirtschaftliche Zukunft zu schützen.

Bei Durchsuchung oder Vermögensarrest
Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Kontosperrungen treffen Unternehmer und Praxisinhaber oft ohne Vorwarnung. Wichtig ist dann: keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand, keine unüberlegten Reaktionen.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Bewahren Sie Ruhe – leisten Sie keinen Widerstand.
- Treffen Sie keine Aussagen – auch nicht informell.
- Verlangen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Anwalt.
- Lassen Sie Maßnahmen (z. B. Beschlagnahme oder Arrest) rechtlich prüfen.


Über Rechtsanwalt Felix Haug
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und berate Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber in strafrechtlichen Ausnahmesituationen – mit dem Ziel, frühzeitig die Kontrolle zurückzugewinnen, Risiken zu begrenzen und Reputationsschäden zu vermeiden.
Seit 2015 bin ich als Strafverteidiger tätig, von Anfang an im Wirtschaftsstrafrecht, und seit 2019 in eigener Kanzlei fast ausschließlich in diesem Bereich. Ich bin davon überzeugt: Strafverteidigung beginnt nicht im Gerichtssaal, sondern mit einer fundierten Analyse, einer durchdachten Strategie – und dem Vertrauen, dass Ihr Fall bei mir in guten Händen ist.
Ratgeber – Klarheit im Wirtschaftsstrafrecht
In meinem Ratgeber teile ich, was Mandanten wirklich weiterbringt: Einordnungen zu aktuellen Ermittlungswellen, Hinweise zu typischen Fehlern im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und strategische Empfehlungen für Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber in sensiblen Situationen.

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FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht & Verteidigung
Hier finden Sie fundierte Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung im Unternehmen?
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache, lassen Sie sich den Beschluss zeigen, widersprechen Sie der Sicherstellung und rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger.
Was bedeutet „Vermögensarrest“ und was kann ich sofort tun?
Der Vermögensarrest (§ 111e StPO) sichert eine spätere Einziehung von Wertersatz. Er setzt die begründete Annahme voraus, dass die Einziehung in Betracht kommt, und wird grundsätzlich vom Gericht angeordnet, bei Gefahr im Verzug von der Staatsanwaltschaft (§ 111j StPO). Konten und Vermögen sind dann blockiert. Möglich sind ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder Beschwerde, Anträge auf Teilfreigabe für betriebsnotwendige Zahlungen und die Abwendung durch Hinterlegung des im Beschluss festgesetzten Betrags (§ 111e Abs. 4 StPO).
Muss ich einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter folgen?
Nein. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts: Dort müssen Sie erscheinen (§ 163a Abs. 3 StPO). Zur Sache aussagen müssen Sie aber auch dort nicht. Als Zeuge müssen Sie bei der Polizei erscheinen, wenn die Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht (§ 163 Abs. 3 StPO).
Welche Kosten muss ich für Ihre Verteidigung kalkulieren?
Die Kanzlei rechnet transparent nach Stundensatz (350 bis 420 €/h netto) oder individuell vereinbarter Pauschale ab; Vorschüsse sind üblich. Ein kurzes Telefonat, in dem ich kläre, ob ich das Mandat übernehme und was es kostet, ist kostenlos.
Was passiert, wenn ich ohne Anwalt eine Aussage mache?
Vorschnelle Äußerungen ohne Akteneinsicht sind der häufigste Fehler und können die Verteidigung erheblich erschweren – Schweigen schützt.
Wie lange kann ein Ermittlungsverfahren dauern?
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Maßnahmen wie ein Vermögensarrest können bis zum rechtskräftigen Abschluss bestehen bleiben – mitunter Jahre. Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen im Ermittlungsverfahren.
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Als Geschäftsführer können Sie persönlich strafrechtlich verantwortlich sein, wenn Sie selbst eine Straftat begehen oder eine Pflicht der Gesellschaft verletzen, die Ihnen kraft Ihres Amtes obliegt, etwa die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 14 StGB). Eine Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen ist für sich genommen eine Ordnungswidrigkeit (§ 130 OWiG) und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Warum ist Akteneinsicht so wichtig?
Ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakten kann keine tragfähige Strategie entwickelt werden; Akteneinsicht ist daher der erste Schritt jeder effektiven Verteidigung
Übernehmen Sie bundesweite Mandate und kurzfristige Notfälle?
Ja. Die Kanzlei verteidigt Mandanten bundesweit.
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