
Fachanwalt für Strafrecht - Felix F. Haug
Ich habe Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin studiert und mein Referendariat am Kammergericht absolviert. Seit dem Frühjahr 2015 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Von 2015 bis 2019 war ich Partner und Leiter des strafrechtlichen Ressorts bei Schulze-Borges Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater; 2018 wurde ich zum Fachanwalt für Strafrecht bestellt.
Seit 2019 führe ich meine eigene Kanzlei und habe sie 2024 als spezialisierte Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht am Kurfürstendamm neu ausgerichtet. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht.
Erfahrung, die zählt
Mitgliedschaften:
Bekannt aus:
Kanzlei für Strafrecht
Fachanwaltliche Expertise im Wirtschaftsstrafrecht.
Mit der Gründung meiner Kanzlei am Kurfürstendamm habe ich meine über zehnjährige Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht konsequent weiterentwickelt. Ich führe jedes Mandat persönlich – mit strategischer Planung, präziser Analyse und diskreter Kommunikation. Ziel ist die frühe Steuerung von Verfahren, die Begrenzung von Risiken und das Vermeiden von Hauptverhandlungen, wo immer möglich.
Ich berate Mandanten bundesweit – in Deutsch und Englisch – in allen Phasen des Verfahrens, vom ersten Verdacht bis zur abschließenden Entscheidung. In akuten Lagen (z. B. Durchsuchung, Arrest, Kontensperrung) erhalten Sie kurzfristig fundierte Unterstützung.
Fachbeiträge, Vorträge und Publikationen
In Vorträgen und Veröffentlichungen ordne ich aktuelle Entwicklungen ein, zeige typische Risiken für Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber auf und erläutere, welche Entscheidungen im Ernstfall wirklich zählen.
Vorträge
- Verteidigung des faktischen Geschäftsführers
Arbeitskreis Strafrecht, 15.10.2025 - Gastvortrag: Modul Jugendstrafrecht
FernUniversität in Hagen, Masterstudiengang „Kriminologie und Kriminalprävention“, Juli 2024 - Umgang mit Strafbarkeit im Einzelhandel
Handelskammer Berlin-Brandenburg, 26.04.2024 - Fachanwaltskurs Medizinstrafrecht: Modul Medizinstrafrecht
2022 Berlin
2022 Frankfurt
2021 Köln - Lehrtätigkeit: Strafrechtliche Risiken und Verantwortung im Rettungsdienst
Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst, Landeshauptstadt Schwerin, 2017–2019 - Strafbarkeit von Notfallärzten im Zuge der Neufassung des NotSanG
Ärztekammer Schwerin, Schwerin, 01.02.2017
- Verteidigung des faktischen Geschäftsführers
Publikationen
„Entscheidung des Monats“ August 2025 BGH, zu Verschleiern bei Geldwäsche, BGH Urteil v. 30.04.2025 – 6 StR 326/24

Meine Philosophie
Spezialisierung schafft Qualität. Durch meine langjährige Arbeit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht habe ich eine tiefe fachliche Expertise entwickelt. Verfahren mit Unternehmensbezug erfordern eine andere Herangehensweise als allgemeine Strafsachen – strategischer, vorausschauender und mit Blick auf wirtschaftliche Folgen und Reputation.
Ein zentrales Thema ist die Vermögensabschöpfung. Wer etwa eine vermeintlich geringe Sanktion im Insolvenzstrafrecht akzeptiert, kann sich anschließend existenzbedrohenden zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt sehen. Hinzu kommen berufsrechtliche Risiken – bis hin zu Beschränkungen der Geschäftsführer-Tätigkeit nach § 6 GmbHG. Deshalb berücksichtige ich Nebenfolgen und Folgerisiken von Beginn an und berate hierzu proaktiv.
Mein Verständnis als Strafverteidiger
In erster Linie verstehe ich Fachanwälte für Strafrecht als Berater. Ausgangspunkt ist stets ein konkreter Vorwurf und die Aktenlage der Staatsanwaltschaft, die ich sorgfältig bewerte, um die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, den Vorwurf einzuräumen und eine Einstellung anzustreben – oder konsequent aufzuzeigen, dass er unbegründet ist. Häufig gelingt dies durch konstruktiven Dialog mit Gericht und Staatsanwaltschaft; wenn erforderlich, nutze ich alle zulässigen prozessualen Mittel.
FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht & Verteidigung
Hier finden Sie fundierte Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Wir klären den Sachverhalt, die aktuelle Verfahrenslage und Ihre Ziele. Ich skizziere erste Handlungsoptionen, den voraussichtlichen Aufwand und die nächsten Schritte – insbesondere zur Akteneinsicht und zum Umgang mit Behördenkontakt.
Soll ich vor Akteneinsicht eine Aussage machen?
In aller Regel nein. Ohne Kenntnis der Aktenlage erhöhen Aussagen das Risiko von Widersprüchen oder Vorfestlegungen. Wir sichern zunächst Ihr Schweigerecht und beantragen Akteneinsicht.
Wie schnell erhalten wir Akteneinsicht?
Das hängt von der zuständigen Behörde und dem Verfahrensstand ab. Erfahrungsgemäß dauert es von wenigen Tagen bis mehrere Wochen. Bis dahin koordinieren wir Ihr Kommunikationsverhalten und bereiten die Strategie vor.
Was tun bei Durchsuchung, Arrest oder Vorladung?
Ruhe bewahren, nichts unterschreiben außer Empfangsbestätigungen, keine Passwörter herausgeben, den Beschluss prüfen lassen und mich umgehend kontaktieren. Notieren Sie Namen der Beamten und sichern Sie Unterlagen – ohne Diskussionen über Inhalte.
Wie ist Ihr Vorgehen im Ermittlungsverfahren?
Frühe Einflussnahme: Akteneinsicht, Analyse der Beweislage, klare Verteidigungsstrategie, abgestimmte Kommunikation mit Staatsanwaltschaft/Gericht. Ziel ist nach Möglichkeit eine Einstellung – Prozessvermeidung hat Priorität.
Übernehmen Sie das Mandat persönlich?
Ja. Jedes Mandat wird von mir persönlich geführt; es gibt keine „rotierenden Teams“.
Warum ein Berliner Fachanwalt für Strafrecht?
Ein Berliner Strafverteidiger ist nicht nur ein einfacher Anwalt, sondern aufgrund der spezifischen Anforderungen in Berlin ein besonderer Experte im Strafrecht, der damit bundesweit überzeugen kann.
In der pulsierenden Metropole Berlin, wo das Leben und die strafrechtliche Verfolgung niemals stillstehen, sind die Herausforderungen des Strafrechts vielfältig und komplex.
Fachanwälte für Strafrecht haben die Aufgabe, Personen zu verteidigen, die einer Straftat beschuldigt werden. Dabei geht es nicht nur darum, vor Gericht zu argumentieren, sondern auch darum, die Beweislage sorgfältig zu prüfen, Zeugen zu befragen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Strafverteidigung erfordert daher nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch taktisches Geschick und Einfühlungsvermögen.
Eine Besonderheit des Berliner Rechtssystems ist das Kriminalgericht Moabit, bei dem es sich um ein spezialisiertes Gericht handelt, das ausschließlich Strafsachen verhandelt. Die dortige Justiz ist im Strafrecht sehr erfahren, sodass eine Spezialisierung auf Strafrecht, um dort bestehen zu können, nahezu notwendig ist.
Fachanwälte für Strafrecht gehen noch einen Schritt weiter. Durch eine zusätzliche Qualifikation und vertiefte Kenntnisse im Strafrecht sind sie besonders darauf vorbereitet, Mandanten in komplizierten und heiklen Fällen zu vertreten. Dies kann von Kapitalverbrechen bis hin zu komplexen Wirtschaftsdelikten reichen. Dabei ist das Wirtschaftsstrafrecht ein besonders anspruchsvolles Gebiet. Es befasst sich mit Straftaten im Geschäftsleben wie Betrug, Steuerhinterziehung, Korruptionsstrafrecht oder Insiderhandel. Ein Anwalt, der sich auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat, muss nicht nur das Strafrecht, sondern auch wirtschaftliche Zusammenhänge tiefgehend verstehen.
In Berlin, einer Stadt mit einer dynamischen Wirtschaft und einem pulsierenden Geschäftsleben, ist die Nachfrage nach Experten im Wirtschaftsstrafrecht besonders hoch. Ob Sie nun einen Rechtsanwalt für Strafrecht, einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht suchen: Entscheidend ist, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der nicht nur über juristische Expertise verfügt, sondern auch die Besonderheiten des Berliner Rechtssystems gut kennt.
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