Professionelle Strafverteidigung bei Geldwäsche-Vorwürfen

Die Verteidigung gegen Geldwäsche-Vorwürfe erfordert eine mehrdimensionale Strategie. Es geht nicht nur darum, strafrechtliche Vorwürfe zu entkräften – parallel müssen wir Ihr Vermögen schützen, Ihre Geschäftsfähigkeit erhalten und Ihren Ruf wahren. Meine Erfahrung zeigt: In über 70% der Fälle können wir durch frühzeitige Intervention eine Einstellung erreichen oder die Einziehung erheblich reduzieren. Der Schlüssel liegt in der präzisen Dokumentation der Mittelherkunft und der geschickten Verhandlungsführung mit den Behörden.

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Mein Ansatz für eine wirksame Geldwäsche-Verteidigung

Geldwäschevorwürfe erfordern einen strategischen Ansatz, der Strafrecht und Vermögensschutz verbindet. Diese Schwerpunkte leiten meine Arbeit.

Spezialisierung auf Geldwäsche und Wirtschaftsstrafrecht

Ich verteidige seit vielen Jahren Mandanten in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere bei Geldwäsche nach § 261 StGB. Sie profitieren von einem Verteidiger, der die aktuellen Gesetzesverschärfungen, den All Crimes Ansatz, Selbstgeldwäsche und die Praxis der Schwerpunktstaatsanwaltschaften genau kennt.

Parallelfokus: Strafverfahren und Vermögensschutz

In Geldwäscheverfahren geht es nie nur um die Strafe, sondern immer auch um Ihr Vermögen. Ich entwickle Verteidigungsstrategien, die strafrechtliche Risiken und die drohende Einziehung zugleich im Blick haben. Ziel ist es, Kontosperren zu lösen, Vermögensarreste zu begrenzen und den vollständigen Vermögensverlust nach Möglichkeit zu verhindern.

Erfahrung mit Immobilien-, Crypto- und internationalen Konstellationen

Gerade in Fällen von Scheinselbstständigkeit, Strohmannkonstellationen oder unklaren Organisationsstrukturen ist entscheidend, wer tatsächlich Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB ist. Ich arbeite diese Frage sauber heraus und nutze sie häufig als zentralen Verteidigungsansatz.

Persönliche, diskrete und strategische Betreuung

Sie sprechen vom ersten Kontakt an direkt mit mir. Ich koordiniere die Kommunikation mit Banken, Behörden und gegebenenfalls weiteren Beratern, strukturiere den Herkunftsnachweis und bereite jeden Schritt mit Ihnen sorgfältig vor. So behalten Sie in einer hochsensiblen Situation die Kontrolle über Vorgehen, Information und Strategie.

Zentrale Themen in Geldwäscheverfahren

Geldwäscheverfahren sind komplex und vielschichtig. Die folgenden Bereiche zeigen, welche Themen in der Verteidigung regelmäßig besondere Relevanz haben und sorgfältig geprüft werden müssen.

Geldwäsche nach § 261 StGB und All Crimes Approach

Die Reform des § 261 StGB hat den Tatbestand erheblich ausgeweitet. Heute genügt nahezu jede rechtswidrige Vortat, um den Vorwurf der Geldwäsche zu begründen. Entscheidend ist, ob der behauptete Zusammenhang zwischen Vermögensgegenstand und Vortat rechtlich tragfähig ist und die einzelnen Tatbestandsmerkmale tatsächlich erfüllt sind.

Selbstgeldwäsche

Die Einführung der Selbstgeldwäsche hat die Risiken für Beschuldigte erheblich erhöht. Wer eigene Tatgewinne später verwendet, umbucht oder investiert, kann sich zusätzlich strafbar machen. Ich analysiere, ob der vorgeworfene Umgang mit Vermögenswerten wirklich eine eigenständige Geldwäschehandlung darstellt oder ob hier unzulässig Strafschärfung betrieben wird.

Leichtfertige Geldwäsche

§ 261 StGB stellt auch die leichtfertige Geldwäsche unter Strafe. Es genügt, dass die Behörden der Auffassung sind, Sie hätten verdächtige Umstände erkennen müssen. Typisch sind Konstellationen mit ungewöhnlichen Bargeschäften, undurchsichtigen Geschäftspartnern oder auffälligen Vergütungen. Ich arbeite heraus, welche Informationen Ihnen tatsächlich vorlagen und weshalb aus Ihrer Perspektive kein Anlass bestand, von einer Straftat auszugehen.

Crypto & Bitcoin: Geldwäsche im digitalen Zeitalter

Kryptowährungen stehen im besonderen Fokus der Ermittlungsbehörden. Die vermeintliche Anonymität von Bitcoin & Co. ist längst Geschichte – moderne Blockchain-Analyse-Tools ermöglichen oft die Rückverfolgung von Transaktionen.

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Potenzielle Folgen eines Geldwäschevorwurfs

Ein Verdacht auf Geldwäsche nach § 261 StGB hat sofort spürbare und weitreichende strafrechtliche Folgen. Die Behörden handeln früh, konsequent und oft ohne gesicherte Beweisgrundlage. Für Betroffene entsteht dadurch eine Situation, in der schon erste Ermittlungsmaßnahmen massive Auswirkungen haben.

Früher Eingriff: Kontosperren und Vermögensarrest

Bereits das bloße Bestehen eines Anfangsverdachts genügt, um Konten vollständig einzufrieren und Vermögen unter Arrest zu stellen. Diese Maßnahmen erfolgen, bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet. Für Unternehmen und Privatpersonen kann das existenzielle Liquiditätsprobleme auslösen.

Drohende Freiheitsstrafe – auch ohne Vortatenkatalog

Der Strafrahmen reicht im Grundtatbestand von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder großen Vermögenswerten – drohen sechs Monate bis zu zehn Jahre. Durch den All-Crimes-Ansatz genügt jede rechtswidrige Vortat, selbst Bagatelldelikte.

Einziehung des betroffenen Vermögens

Besonders gravierend: Mit einer Geldwäsche-Anklage droht fast immer die vollständige Einziehung des betroffenen Vermögens. Dies umfasst Kontoguthaben, Immobilien, Firmenanteile, Wertgegenstände und Kryptowährungen. Selbst Dritte müssen nachweisen, dass ihr Eigentum nicht aus der angeblichen Vortat stammt.

Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Geldwäscheverfahren gehen regelmäßig mit einschneidenden Maßnahmen einher:

  • Durchsuchungen von Wohnungen, Geschäftsräumen und IT
  • Beschlagnahme von Datenträgern und Unterlagen
  • Überwachung von Transaktionen und Kommunikation
  • Internationaler Informationsaustausch zwischen Ermittlungsbehörden

Schnelles Handeln rettet Vermögen

Bei Geldwäsche zählt jede Stunde. Konten werden gesperrt, Vermögen beschlagnahmt – oft bevor eine Anklage vorliegt. Sofortige anwaltliche Intervention kann den Unterschied zwischen Totalverlust und Rettung Ihres Vermögens bedeuten.

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Erste Hilfe bei Geldwäsche-Ermittlungen

Wenn der Verdacht auf Geldwäsche im Raum steht, entscheidet das richtige Vorgehen in den ersten Stunden oft über den Verlauf des gesamten Verfahrens. Ich gebe Ihnen eine klare Struktur, damit Sie sofort die Kontrolle zurückgewinnen und keine Fehler machen, die später nicht mehr korrigiert werden können.

1. Sofortmaßnahmen: Konten stabilisieren und keine Aussagen

Sichern Sie alle relevanten Unterlagen, stoppen Sie riskante Transaktionen und geben Sie keinerlei Erklärungen gegenüber Bank oder Ermittlungsbehörden ab. Jede Aussage in dieser Phase birgt die Gefahr, den Verdacht unbeabsichtigt zu bestätigen. Ich übernehme unmittelbar die Kommunikation und arbeite darauf hin, Kontosperren zu begrenzen und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern.

2. Herkunftsnachweis: Strukturierte Dokumentation Ihrer Mittel

Eine lückenlose Darstellung der Vermögensherkunft ist der wichtigste Hebel zur Entschärfung eines Geldwäscheverfahrens. Ich strukturiere mit Ihnen Belege, Zahlungsnachweise, Verträge, Korrespondenz und – wenn sinnvoll – auch Zeugen oder sachverständige Gutachten, um eine klare und nachvollziehbare Mittelherkunft aufzubauen.

3 . Vorsatz und Leichtfertigkeit widerlegen

Zentral ist die Frage, ob Sie wussten oder hätten erkennen müssen, dass Gelder aus einer Straftat stammen. Ich arbeite sauber heraus, welche Informationen Ihnen tatsächlich vorlagen, welche Branchenstandards gelten und warum Ihre Entscheidungen aus objektiver Sicht nachvollziehbar waren. Ziel ist es, sowohl Vorsatz als auch Leichtfertigkeit effektiv zu entkräften.

4. Verfahrensende: Einstellung erreichen und Risiken minimieren

Viele Geldwäscheverfahren lassen sich frühzeitig beenden, wenn die Verdachtsmomente systematisch entkräftet und Herkunftsnachweise überzeugend dargelegt werden. Ich führe die notwendigen Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden, prüfe Deals im Rahmen des Verfahrensrechts und arbeite darauf hin, die Einziehung zu begrenzen oder vollständig abzuwenden

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ACHTUNG BEI KRYPTOWÄHRUNGEN:

  • Jede Transaktion ist für immer in der Blockchain gespeichert
  • „Mixer“ und „Tumbler“ sind KEINE sichere Lösung
  • Auch dezentrale Börsen (DEX) werden überwacht
  • NFT-Käufe sind beliebtes Ziel der Ermittler
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Häufige Fragen zur Geldwäsche

Antworten auf Ihre drängendsten Fragen.

Im Folgenden beantworte ich die häufigsten Fragen meiner Mandanten. Sollte Ihre spezielle Situation nicht dabei sein, kontaktieren Sie mich für eine individuelle Einschätzung.

Weitere Fragen?

Ich stehe Ihnen für vertrauliche Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
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