Insolvenzverschleppung – persönliche Verteidigung in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation

Ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung trifft Geschäftsführer und Unternehmer in einer Phase, in der bereits hoher Druck besteht. Jetzt geht es darum, Entscheidungen nachvollziehbar darzustellen, Fristen sauber einzuordnen und strafrechtliche Risiken sofort zu kontrollieren.

Als auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierter Verteidiger analysiere ich Ihre wirtschaftliche Lage präzise, ordne die relevanten Zeitpunkte ein und entwickle eine klare, tragfähige Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, Ihr persönliches und berufliches Risiko zu reduzieren und das Verfahren von Anfang an kontrollierbar zu machen.

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Meine Stärken als Verteidiger im Insolvenzstrafrecht

Ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung verlangt präzise Analyse, strategische Führung und persönliche Betreuung. Die folgenden Punkte zeigen, welche Vorteile meine Mandanten in diesen Verfahren konkret erwarten können.

Spezialisierung im Insolvenzstrafrecht

Ich verteidige seit vielen Jahren in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit Schwerpunkt auf Insolvenzverschleppung und verwandten Delikten. Sie profitieren von einem Verteidiger, der die typischen Risiken von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Unternehmern kennt und diese Erfahrung in jedes Mandat einbringt.

Präzise Einordnung von Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Fristen

In Verfahren wegen Insolvenzverschleppung entscheiden oft wenige Daten, Zahlen und Zeitpunkte. Ich arbeite die wirtschaftliche Lage sorgfältig auf, rekonstruiere Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und ordne die Antragspflichten nach § 15a InsO sauber ein. So lassen sich Vorwürfe häufig deutlich relativieren.

Strategische Verteidigung im Zusammenspiel mit Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft

Ich stimme jede Verteidigungsstrategie auf die Beteiligten ab: Insolvenzverwalter, Staatsanwaltschaft, Gerichte und gegebenenfalls Aufsichtsorgane. Ziel ist es, Eskalationen zu vermeiden, belastende Fehlinterpretationen zu korrigieren und Ihre persönliche Verantwortung klar von allgemeinen Unternehmensrisiken zu trennen.

Persönliche Betreuung und diskrete Begleitung durch das gesamte Verfahren

Sie sprechen vom ersten Moment an direkt mit mir. Ihre Angelegenheit wird nicht an wechselnde Ansprechpartner delegiert. Ich begleite Sie persönlich durch Vernehmungen, Abstimmungen mit dem Insolvenzverwalter und gerichtliche Termine und sorge dafür, dass Sie in jeder Phase wissen, welche Optionen bestehen und welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist.


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Welche Konsequenzen bei Insolvenzverschleppung drohen

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung betrifft weit mehr als eine einzelne Fehlentscheidung. Er greift Ihre persönliche Freiheit an, stellt Ihr Privatvermögen in Frage und kann Ihre berufliche Zukunft dauerhaft beschädigen. Zugleich geraten häufig auch Ihre Rolle als Geschäftsführer, das Vertrauensverhältnis zu Gesellschaftern und der Umgang mit Gläubigern, Mitarbeitern und Banken in den Fokus.

Typische Folgen und Risiken, die in solchen Verfahren im Raum stehen, sind unter anderem:

Freiheitsstrafe oder Bewährung mit langfristigen strafrechtlichen Folgen

Hohe Geldstrafen und Haftung für gesellschaftliche Verbindlichkeiten

Verlust der Geschäftsführerstellung und faktische Sperre für Leitungsfunktionen

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Soforthilfe im Insolvenzstrafrecht

Bei Ermittlungen, drohenden Fristen oder ersten Hinweisen des Insolvenzverwalters zählt jedes Detail und jede Minute. In dieser Situation übernehme ich sofort die Einordnung, sichere Ihren Handlungsspielraum und verhindere unnötige Risiken.

Was ich im Ernstfall für Sie leiste:

  • Sofortige Analyse Ihrer aktuellen Situation
  • Klare Einordnung Ihrer Pflichten und Risiken
  • Steuerung der Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Behörden
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In diesen Fällen sollten Sie früh reagieren

Je früher ich eingebunden werde, desto besser lassen sich Risiken erkennen, Sachverhalte sauber aufarbeiten und Weichen so stellen, dass ein Ermittlungsverfahren verhindert oder in seiner Reichweite begrenzt werden kann. In folgenden Konstellationen ist eine frühzeitige juristische Einschätzung besonders wichtig:

Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Die Liquidität ist dauerhaft angespannt, Zahlungen werden gestreckt, Kreditlinien sind ausgeschöpft und Sie fragen sich, ob die Antragspflichten nach § 15a InsO bereits ausgelöst sind

Verpasste oder knapp gewordene Insolvenzantragsfristen

Der Insolvenzantrag wurde verspätet gestellt oder Sie sind unsicher, ob der Zeitpunkt rechtlich noch vertretbar war. Hier droht der Vorwurf, zu spät reagiert zu haben.


Kontakt durch Insolvenzverwalter oder Gericht

Der Insolvenzverwalter stellt detaillierte Fragen zu Zahlungen, Entscheidungen und Geschäftsmodellen vor der Insolvenz. Erste Schreiben deuten an, dass eine strafrechtliche Prüfung im Raum steht.

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft

Sie erhalten eine Vorladung als Beschuldigter, eine erste Verfügung der Staatsanwaltschaft oder eine Anfrage zu Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit der Insolvenz.



Vorwürfe im Zusammenhang mit Firmenbestattungen

Es wird Ihnen vorgehalten, ein Unternehmen „übertragen“ oder abgewickelt zu haben, um Gläubiger zu umgehen, etwa durch einen Strohmann, einen Firmenbestatter oder einen schnellen Geschäftsführerwechsel.

Pandemiebedingte Sonderregelungen und Unsicherheit

Entscheidungen wurden in Zeiten der COVID-Sonderregelungen getroffen, und Sie sind unsicher, ob damals geltende Ausnahmen vor strafrechtlichen Vorwürfen schützen oder nicht.


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Strategische Verteidigung im Insolvenzstrafrecht

Eine wirksame Verteidigung im Insolvenzstrafrecht beginnt lange bevor es zur Anklage kommt. Entscheidend ist, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens präzise aufzuarbeiten, die maßgeblichen Fristen korrekt einzuordnen und die tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen des Geschäftsführers sichtbar zu machen. Genau hier setze ich an.

Frühzeitige Analyse der wirtschaftlichen Lage

Ich rekonstruiere mit Ihnen die relevanten Zeitpunkte von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und ordne die Antragspflichten nach § 15a InsO sauber ein. Oft zeigt sich, dass Entscheidungen unter erheblichem Druck und auf Basis nachvollziehbarer Informationen getroffen wurden. Diese Darstellung ist für die spätere strafrechtliche Bewertung zentral.

Dokumentation und Klarstellung der Entscheidungsgrundlagen

In Verfahren wegen Insolvenzverschleppung wird Ihr Handeln im Rückblick beurteilt. Deshalb lege ich großen Wert darauf, die tatsächlichen Informationen, Zahlungsprognosen und Planungsgrundlagen zum jeweiligen Zeitpunkt herauszuarbeiten. So lässt sich klar darstellen, warum bestimmte Maßnahmen ergriffen oder zurückgestellt wurden.

Abgrenzung zu schweren wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen

In vielen Fällen prüfen Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft nicht nur § 15a InsO, sondern auch Bankrottdelikte, Untreue, Betrug, das Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Steuerstraftaten. Ich analysiere diese Vorwürfe einzeln, trenne wirtschaftliche Fehlentwicklungen von strafrechtlich relevanten Handlungen und reduziere das Verfahren auf den rechtlich maßgeblichen Kern.

Strategischer Umgang mit Insolvenzverwalter, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft

Die Beteiligten verfolgen unterschiedliche Interessen. Ich entscheide situativ, ob Zurückhaltung, eine offene Klarstellung oder eine aktive Einordnung sinnvoll ist. Ziel ist es, Missverständnisse zu korrigieren, Eskalationen zu vermeiden und Ihren Handlungsspielraum zu sichern.

Schutz Ihrer persönlichen und beruflichen Position

Neben dem Ausgang des Strafverfahrens berücksichtige ich Ihre Geschäftsführerstellung, mögliche Haftungsrisiken, berufsrechtliche Folgen und Ihre wirtschaftliche Zukunft. Jede Verteidigungsentscheidung erfolgt mit Blick auf die Gesamtsituation, nicht nur auf die strafrechtliche Fragestellung.


Mein Ziel ist es, das Verfahren von Beginn an so zu steuern, dass Risiken minimiert, belastende Fehlinterpretationen verhindert und Ihre persönliche Verantwortung nachvollziehbar eingeordnet werden.

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Pandemie-Sonderregelungen: Was heute noch relevant ist

Die Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht während der COVID-Pandemie sind formal ausgelaufen. Strafrechtlich spielen sie jedoch nach wie vor eine erhebliche Rolle. In vielen Verfahren wird aktuell geprüft, ob sich Geschäftsführer zu Unrecht auf die Aussetzung der Antragspflicht berufen haben oder ob die damaligen Voraussetzungen tatsächlich vorlagen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Insolvenzantragspflicht wurde nicht generell aufgehoben, sondern unter engen Bedingungen modifiziert. Begünstigt waren nur Unternehmen, deren Krise unmittelbar auf die Pandemie zurückzuführen war und bei denen realistische Aussichten bestanden, die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Später wurde der Fokus zeitweise auf Fälle der Überschuldung verlagert, und es traten zusätzliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit staatlichen Hilfsprogrammen hinzu.

In der strafrechtlichen Bewertung stelle ich regelmäßig folgende Fragen in den Mittelpunkt:

  • Bestand bereits vor der Pandemie eine wirtschaftliche Schieflage
  • Ließ sich die Krise nachvollziehbar auf COVID-bedingte Ausfälle zurückführen
  • Waren Sanierungsbemühungen und Planungen konkret dokumentiert
  • Wurden staatliche Hilfen beantragt, bewilligt und wie wurden sie verwendet
  • Zu welchem Zeitpunkt war Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv eingetreten

Viele Geschäftsführer sind in gutem Glauben davon ausgegangen, die Sonderregelungen würden sie vollständig von der Antragspflicht entbinden. Diese Fehleinschätzung allein macht noch keine strafbare Insolvenzverschleppung, muss aber sorgfältig aufgearbeitet und belegt werden.


Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen, welche Regelung zu welchem Zeitpunkt galt, wie Ihre wirtschaftliche Lage damals tatsächlich aussah und welche Unterlagen Ihre Entscheidungen stützen. Ziel ist es, die Besonderheiten der Pandemiezeit im Verfahren sichtbar zu machen und Vorwürfe der Insolvenzverschleppung auf ein rechtlich korrektes Maß zurückzuführen.

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Diskrete Zweitmeinung bei Insolvenzrisiken

Unklare Zahlungssituationen, interne Konflikte oder widersprüchliche Beratung können erhebliche Folgen haben. Ich prüfe Ihre Lage vertraulich und gebe eine fundierte Zweitmeinung.

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FAQ - Wichtige Fragen zur Insolvenzverschleppung

Viele Mandanten stehen vor denselben Unsicherheiten, sobald sich ein Verdacht auf Insolvenzverschleppung abzeichnet. Die folgenden Antworten geben erste Orientierung und helfen, typische Risiken richtig einzuordnen.

Weitere Fragen?

Gerne kläre ich Ihre Fragen persönlich. Ich stehe Ihnen für eine vertrauliche Einschätzung zur Verfügung.

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