Verteidigung im Korruptionsstrafrecht
Der Vorwurf der Bestechung oder Bestechlichkeit trifft Sie an einer besonders sensiblen Stelle: Er gefährdet Ihre berufliche Existenz, Ihre persönliche Reputation und nicht selten auch Ihre Freiheit. Zugleich drohen mediale Aufmerksamkeit, berufsrechtliche Konsequenzen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Funktionen.
Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht auf das Korruptionsstrafrecht innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert und verteidige seit Jahren Unternehmer, Ärzte, Mandatsträger und leitende Angestellte in sensiblen Verfahren. Mein Ziel ist es, die Vorwürfe präzise juristisch einzuordnen, den tatsächlichen Sachverhalt herauszuarbeiten und von Beginn an eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihre berufliche und persönliche Position bestmöglich schützt.

Mein Ansatz in Korruptionsverfahren im Überblick
Im Korruptionsstrafrecht zählen Spezialisierung, Erfahrung und diskrete Führung. Die nachstehenden Punkte geben Ihnen einen klaren Überblick über die Vorteile, die meine Mandanten schätzen.
Klare Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht und Korruptionsstrafrecht
Ich verteidige seit vielen Jahren in komplexen Wirtschaftsstrafsachen mit besonderem Schwerpunkt auf Korruptionsdelikten. Sie profitieren von einem Verteidiger, der die strafrechtlichen Tatbestände, die Ermittlungsstrategien der Behörden und die typischen Fallkonstellationen im geschäftlichen Verkehr, im öffentlichen Dienst und im Gesundheitswesen genau kennt.
Branchenkenntnis für Unternehmer, Ärzte und Amtsträger
Ich kenne die besonderen Risiken von Unternehmern, leitenden Angestellten, Ärzten, Apothekern, Funktionsträgern und Amtsträgern. Ich bewerte nicht nur die strafrechtliche Lage, sondern auch die berufsrechtlichen und berufspolitischen Konsequenzen, zum Beispiel Approbation, Zulassungen, Vergabeverfahren oder die öffentliche Wahrnehmung Ihrer Person.
Strategische Verteidigung statt reiner Schadensbegrenzung
In Korruptionsverfahren geht es oft um Verdachtsmomente, Deutungen und Konstellationen, nicht nur um eindeutige Beweise. Ich entwickle eine Verteidigungsstrategie, die bereits bei der Einordnung der Vorwürfe ansetzt, Tatbestandsmerkmale gezielt hinterfragt, Compliance-Strukturen berücksichtigt und darauf abzielt, den Vorwurf der Käuflichkeit so früh wie möglich zu entkräften.
Persönliche Betreuung und diskreter Umgang mit sensiblen Verfahren
Sie sprechen vom ersten Gespräch an direkt mit mir. Ich begleite Sie persönlich bei Durchsuchungen, Vernehmungen und internen Abstimmungen, etwa mit Compliance, Aufsichtsgremien oder Berufsorganisationen. Diskretion, kontrollierte Kommunikation und der Schutz Ihrer Reputation stehen bei jeder Entscheidung im Vordergrund.
Schwerpunkte: Ihr Kompass im Korruptionsstrafrecht
In diesen zentralen Bereichen des Korruptionsstrafrechts stehe ich Ihnen mit spezialisierter Erfahrung zur Seite.
Korruptionsvorwürfe gegen Amtsträger und Mandatsträger
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit und Bestechung nach §§ 331 bis 335 StGB, dienstrechtliche Folgen, Verlust von Ämtern, Beamtenstatus oder politischen Funktionen, Auswirkungen auf Karriere und öffentliche Wahrnehmung.
Korruption im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
Beeinflussung von Einkaufsentscheidungen und Vergaben, unter anderem Bonusmodelle, Kick-back-Zahlungen, Scheinberatungsverträge, exklusive Rabattabsprachen, Vorteilsgewährung im Wettbewerb und interne Konflikte mit Compliance und Aufsichtsorganen.
Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
Zuwendungen an Ärzte und medizinisches Personal, unter anderem Einladungen, Fortbildungen, Kooperationsverträge, Verordnungs- oder Zuweisungsanreize, Zusammenarbeit mit Pharma und Medizintechnik sowie Risiken für Approbation, Zulassung und vertragsärztlichen Status.
Internationale und digitale Korruptionsverfahren
Vorteile gegenüber ausländischen Amtsträgern und internationalen Organisationen nach § 335a StGB, unter anderem Geschäfte mit Staatsunternehmen, Projekte im Ausland, parallele Risiken nach ausländischem Recht wie dem FCPA sowie moderne Ermittlungsstrategien mit Auswertung von E‑Mails, Messengerdaten und digitalen Geschäftsprozessen.
Durchsuchung, Compliance und Rufschutz
Durchsuchungen von Praxis-, Büro- und Privaträumen, Sicherstellung von Unterlagen und IT, interne Untersuchungen und Whistleblower-Hinweise, Abstimmung mit Compliance-Abteilungen und Aufsichtsbehörden, kontrollierte Kommunikation gegenüber Medien, Kammern und Öffentlichkeit.
Typische Ausgangslagen im Korruptionsstrafrecht
In den folgenden Konstellationen sollten Sie mich frühzeitig hinzuziehen:
Vorladung als Beschuldigter wegen Bestechung oder Bestechlichkeit
Sie erhalten eine Ladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft, oft mit den Begriffen Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechung oder Bestechlichkeit. In diesem Moment sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor wir die Akte kennen und eine Strategie abgestimmt haben.
Durchsuchung in Praxis, Kanzlei, Unternehmen oder Privatwohnung
Ermittlungsbeamte stehen mit einem Beschluss in Ihren Räumen, IT wird gespiegelt, Unterlagen werden mitgenommen, Mitarbeitende sind verunsichert. Ich übernehme die rechtliche Einordnung, begleite die Maßnahme und sorge dafür, dass keine unnötigen Fehler passieren.
Schreiben der Staatsanwaltschaft oder einer Korruptionsstaatsanwaltschaft
Sie erhalten ein Anhörungsschreiben, eine Verfügung oder Hinweise auf ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren. In dieser Phase kläre ich mit Ihnen, was genau im Raum steht, welche Unterlagen gesichert werden müssen und wie wir gegenüber den Behörden auftreten.
Hinweise aus Compliance, Aufsichtsorganen oder internen Untersuchungen
Die Compliance-Abteilung meldet Auffälligkeiten, ein internes Audit wird eingeleitet oder ein Whistleblower hat Vorgänge gemeldet. Ich bewerte die strafrechtlichen Risiken, bereite Sie auf interne Gespräche vor und schütze Ihre Position gegenüber Arbeitgeber, Gremien und Behörden.
In all diesen Situationen gilt: Je früher ich eingebunden werde, desto größer ist der Gestaltungsspielraum. Eine rechtzeitige, strategisch durchdachte Verteidigung kann verhindern, dass sich ein Anfangsverdacht verfestigt, und hilft, strafrechtliche, berufliche und reputationsbezogene Schäden zu begrenzen.
Praktische Hinweise für Mandanten
Korruptionsvorwürfe entwickeln schnell eine eigene Dynamik. Die folgenden Hinweise zeigen, wie Sie frühzeitig Risiken reduzieren und typische Fehler vermeiden können.
Frühzeitige Beratung
Sobald der Verdacht auf Korruption besteht, sollten Mandanten umgehend rechtlichen Rat einholen. Eine frühzeitige und umfassende Beratung kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Dokumentation und Transparenz
Es ist wichtig, alle Geschäftsprozesse und Entscheidungen sorgfältig zu dokumentieren. Transparenz kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung entlastende Beweise zu liefern.
Schulung und Sensibilisierung
Unternehmen sollten regelmäßige Schulungen zur Korruptionsprävention durchführen. Mitarbeiter müssen über die gesetzlichen Bestimmungen und internen Compliance-Richtlinien informiert und für potenzielle Risiken sensibilisiert werden.
Interne Meldesysteme
Die Einrichtung interner Meldesysteme, über die Mitarbeiter verdächtige Aktivitäten anonym melden können, ist ein wichtiges Instrument zur Korruptionsbekämpfung.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien im Korruptionsstrafrecht
Eine erfolgreiche Verteidigung im Korruptionsstrafrecht beginnt nicht vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern lange davor. Entscheidend ist, den Vorwurf präzise zu verstehen, die Beweislage nüchtern zu analysieren und den Sachverhalt so zu strukturieren, dass sich die rechtlichen Grenzen klar herausarbeiten lassen.
Keine Aussage ohne Akteneinsicht
Korruptionsvorwürfe stützen sich häufig auf Indizien, interne E‑Mails, Chatverläufe, Compliance‑Berichte oder Aussagen Dritter. Jede spontane Einlassung kann sich später als Belastungsmaterial erweisen. Ich sorge zunächst für vollständige Akteneinsicht, bewerte die Beweismittel und kläre mit Ihnen in Ruhe, welche Punkte tatsächlich belegt sind und welche nur auf Annahmen beruhen.
Tatbestände und Grenzen der Strafbarkeit genau prüfen
Nicht jede Zuwendung ist ein strafbarer Vorteil und nicht jede berufliche oder politische Kommunikation ist Korruption. Ich prüfe systematisch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Tatbestände erfüllt sind, ob ein dienstlicher oder geschäftlicher Bezug besteht und ob eine konkrete Unrechtsvereinbarung überhaupt nachweisbar ist. Häufig zeigt sich, dass der behauptete korruptive Kern so nicht trägt.
Berufliche Gepflogenheiten und Compliance-Strukturen einordnen
In vielen Branchen sind Einladungen, Sponsoring, Kooperationen und fachliche Netzwerke alltäglich. Ich arbeite heraus, was in Ihrem Umfeld sozialadäquat und berufsüblich war und wo tatsächlich rechtliche Grenzen verlaufen. Dabei beziehe ich bestehende Compliance-Richtlinien, interne Freigabeprozesse und Zuständigkeiten mit ein, um Ihre persönliche Verantwortung realistisch einzuordnen.
Sachverhalt rekonstruieren, statt nur zu reagieren
Korruptionsverfahren betreffen oft lange Zeiträume und komplexe Abläufe. Ich rekonstruiere mit Ihnen den zeitlichen und sachlichen Verlauf, identifiziere kritische Entscheidungen und setze diese in ihren richtigen Kontext. So entstehen nachvollziehbare, in sich stimmige Erklärungen, die sich deutlich von nachträglichen Rechtfertigungen unterscheiden.
Reputation und berufliche Stellung im Blick behalten
Der Vorwurf der Käuflichkeit hat regelmäßig Folgen weit über das Strafverfahren hinaus. Ich stimme die Verteidigungsstrategie daher auch mit Ihren beruflichen, politischen oder unternehmerischen Rahmenbedingungen ab, koordiniere auf Wunsch mit Kommunikations- oder Compliance-Verantwortlichen und achte darauf, dass strafrechtliche Verteidigung und Außendarstellung zusammenpassen.
Mein Ziel ist es, den Vorwurf der Korruption frühzeitig auf seinen rechtlich tragfähigen Kern zu reduzieren, Angriffsflächen zu verringern und das Verfahren so zu steuern, dass strafrechtliche, berufliche und reputationsbezogene Risiken bestmöglich begrenzt werden.
Soforthilfe bei Korruptionsvorwürfen
Ich prüfe mit Ihnen, was konkret im Raum steht, welche Maßnahmen bereits veranlasst wurden und wo die größten Risiken liegen. Dazu gehört insbesondere der Umgang mit Durchsuchungen, Vorladungen, internen Untersuchungen und der Kommunikation gegenüber Arbeitgebern, Behörden und Medien.

FAQ zum Korruptionsstrafrecht
Korruptionsvorwürfe werfen viele Unsicherheiten auf. Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung und helfen, typische Missverständnisse und Risiken richtig einzuordnen.
Kann ich bestraft werden, wenn ich nicht wusste, dass ein Verhalten verboten ist?
Ja. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gerade im Wirtschaftsumfeld wird oft argumentiert, dass man nicht wusste, dass eine bestimmte Zahlung oder ein Geschenk strafbar sein könnte. Doch fahrlässiges Handeln kann bereits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sind kleine Gefälligkeiten, Geschenke oder Einladungen erlaubt?
Nicht unbedingt. Zwar gibt es eine sogenannte „sozialadäquate Vorteilsgewährung“, also Zuwendungen, die im gesellschaftlichen oder geschäftlichen Umgang üblich sind. Doch bereits kleine Geschenke oder Einladungen können problematisch sein, wenn sie mit einer konkreten Erwartung einer Gegenleistung verbunden sind – insbesondere im öffentlichen Dienst.
Gibt es Korruption nur im öffentlichen Dienst?
Nein. Bestechung und Bestechlichkeit gibt es auch im privaten Sektor. Der § 299 StGB stellt „Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ unter Strafe, insbesondere wenn durch eine Beeinflussung des Wettbewerbs Vorteile für bestimmte Geschäftspartner entstehen.
Macht sich nur derjenige strafbar, der besticht?
Nein. Auch wer einen Vorteil annimmt, kann sich strafbar machen. Bestechung (§ 334 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) sind Spiegelstraftatbestände, was bedeutet, dass sich sowohl der Vorteilsgeber als auch der Vorteilsnehmer strafbar machen können.
Liegt keine Korruption vor, wenn keine direkte Gegenleistung erbracht wurde?
Nicht immer. Auch das bloße Versprechen oder Anbieten eines Vorteils kann bereits eine strafbare Handlung sein, selbst wenn noch keine konkrete Gegenleistung erfolgt ist.
Schützen interne Compliance-Regeln vor strafrechtlicher Verantwortung?
Nicht immer. Unternehmen, die interne Compliance-Richtlinien eingeführt haben, verlassen sich häufig darauf, dass diese als Schutz ausreichen. Doch betriebliche Regeln entheben den Unternehmer nicht der gesetzlichen Verpflichtungen – sie können lediglich eine Entlastungswirkung haben.
Nimmt die Zahl der Korruptionsermittlungen in Deutschland zu?
Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl der Korruptionsfälle deutlich gestiegen. Im aktuellen Bundeslagebild Korruption 2023 wurde ein Anstieg der Fälle um 6,7 % auf insgesamt 3.841 registrierte Straftaten festgestellt. Noch gravierender: Der durch Korruption festgestellte wirtschaftliche Schaden hat sich mehr als verdoppelt und liegt nun bei 57 Millionen Euro.
Für die Strafverteidigung bedeutet das, dass die Ermittlungsbehörden zunehmend sensibilisiert sind und Korruptionsvorwürfe mit größerer Konsequenz und mehr Ressourcen verfolgen.
Warum nimmt die Zahl der Korruptionsermittlungen in Deutschland seit Jahren deutlich zu?
Ermittlungsbehörden sind mittlerweile besser aufgestellt. Beispielsweise wurden Sonderabteilungen für Korruptionsfälle eingerichtet, die sich ausschließlich mit diesen Delikten befassen. Das führt dazu, dass auch Wirtschaftsstraftaten, die zunächst nicht nach Korruption aussehen (z. B. Anlagebetrug), intensiver verfolgt werden, wenn sie im Internet oder internationalen Umfeld begangen wurden.
- Für die Beschuldigten bedeutet das, dass moderne Ermittlungsstrategien eine angepasste Verteidigung erfordern, die auch digitale und wirtschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigt.
Welche Folgen hat die Ausweitung der Strafbarkeit auf ausländische Amtsträger nach § 335a StGB?
Mit § 335a StGB wurden die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit auf ausländische Amtsträger und internationale Organisationen ausgeweitet. Das bedeutet: Wer beispielsweise Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Behörden pflegt, kann sich unter Umständen strafbar machen, wenn Vorteile angeboten oder angenommen werden.
- Für die Unternehmen und Geschäftsleute bedeutet das, dass internationale Geschäftspraktiken kritisch überprüft werden müssen, insbesondere wenn sie mit Regulierungsbehörden oder Staatsunternehmen im Ausland zu tun haben.
Warum gilt die Korruptionsstaatsanwaltschaft Neuruppin als besonders einflussreiche Ermittlungsbehörde im Korruptionsstrafrecht?
Die Arbeit dieser Behörde hat in der Vergangenheit bereits zu aufsehenerregenden Verfahren geführt. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall der sogenannten „XY-Bande“, die in den 1990er Jahren bis in die 2000er hinein durch Drogenhandel, illegales Glücksspiel und Korruption Einfluss auf die Stadt Neuruppin nahm. Der Fall zeigte, wie eng organisierte Kriminalität und Korruptionsstrukturen miteinander verwoben sein können.
Auch in jüngerer Zeit hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft Neuruppin für Schlagzeilen gesorgt, etwa mit der Anklage gegen einen ehemaligen Amtsleiter in Brandenburg an der Havel, dem Vorteilsnahme und Untreue vorgeworfen wurden.
Ein prominentes Beispiel ihrer Arbeit ist die sogenannte „VIP-Ticket-Affäre“ um Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD). Schubert wurde vorgeworfen, zwischen 2019 und 2023 kostenlose VIP-Tickets für Sportveranstaltungen im Gesamtwert von über 13.000 Euro angenommen zu haben, häufig in Begleitung seiner Ehefrau. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte wegen des Verdachts der Vorteilsannahme in 67 Fällen. Im Dezember 2024 wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 34.046 Euro eingestellt.Unternehmen, Beamte und auch Privatpersonen können sich in solchen Verdachtsfällen schnell in komplexen strafrechtlichen Verfahren wiederfinden. Eine frühzeitige und strategische Verteidigung ist entscheidend, um drohende strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Korruptionsstrafrecht zur Seite – sei es durch präventive Beratung oder durch Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden.
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