Spezialisierte Verteidigung im Steuer- und Zollstrafrecht

Vorwürfe im Steuerstrafrecht entwickeln schnell eine enorme Dynamik. In dieser Situation brauchen Sie einen Verteidiger, der steuerliche Mechanismen, strafrechtliche Risiken und Behördenpraxis sicher beherrscht.


Ich bin Fachanwalt für Strafrecht mit klarer Spezialisierung auf Steuer- und Zollstrafverfahren und stehe Ihnen in Berlin und bundesweit persönlich zur Seite.

Jetzt beraten lassen

Typische Ausgangssituationen in Steuerstrafverfahren

Im Steuer- und Zollstrafrecht ist der richtige Zeitpunkt für anwaltliche Hilfe entscheidend. Viele Mandanten kommen zu mir, wenn eine dieser Situationen bereits eingetreten ist:

Betriebsprüfung mit kritischen Fragen

Die Betriebsprüfung läuft aus dem Ruder, es werden detailliert Unterlagen angefordert oder es fallen Bemerkungen, die auf einen strafrechtlichen Anfangsverdacht hindeuten.



Einschaltung der Steuerfahndung

Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder die Steuerfahndung tritt an Sie heran, es werden Vernehmungstermine angekündigt oder Sie erhalten erste Schreiben mit strafrechtlichem Bezug.


Durchsuchung von Geschäftsräumen oder Wohnung

Ermittlungsbeamte stehen mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, IT und Unterlagen werden mitgenommen, Mitarbeitende sind verunsichert und die Situation wirkt bedrohlich.

Arrest, Kontenpfändung und Vermögensabschöpfung

Konten werden gesperrt, Sicherungsmaßnahmen angeordnet oder Vermögenswerte vorläufig gesichert, sodass die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdet ist.

Drohende Freiheitsstrafe oder Bewährung

Es liegt bereits eine Anklage vor oder ein Strafbefehl ist ergangen, und es stellt sich konkret die Frage, ob eine Freiheitsstrafe oder Bewährung im Raum steht.



Überlegung zur strafbefreienden Selbstanzeige

Sie haben Unregelmäßigkeiten erkannt und fragen sich, ob eine Selbstanzeige möglich, sinnvoll und noch wirksam ist, ohne neue Risiken zu eröffnen.



In all diesen Konstellationen gilt: Je früher ich eingebunden werde, desto besser lassen sich Risiken steuern, Fehler vermeiden und eine tragfähige Verteidigungsstrategie entwickeln.

Jetzt beraten lassen

Sofortige Unterstützung im steuerstrafrechtlichen Ernstfall

Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht oder eine Durchsuchung läuft, ist verzögertes Handeln das größte Risiko. Ich übernehme ab Minute eins die Führung und sichere Ihren Handlungsspielraum.

Jetzt beraten lassen

Besondere Komplexfälle: Cum-Ex, Umsatzsteuer, Zoll

In einigen Bereichen des Steuer- und Zollstrafrechts ist die Komplexität so hoch, dass bereits die Einordnung der Vorgänge eine spezialisierte strafrechtliche Perspektive erfordert. Ich übernehme regelmäßig Mandate, in denen internationale Strukturen, wirtschaftsnahe Gestaltungen oder technische Spezialmaterien im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören insbesondere Cum-Ex, Umsatzsteuerstrafrecht und Verfahren vor dem Hauptzollamt.

Zollverfahren und Verbrauchsteuern

Im Zollstrafrecht geht es häufig um Einfuhrvorgänge, Verbrauchsteuern, Warenklassifizierungen und komplexe Meldepflichten. Die Behörden verfolgen hier eine eigene Verfahrenslogik, die von der klassischen Steuerfahndung abweicht. Ich entscheide für jeden Fall neu, ob Zurückhaltung oder eine klare Positionierung gegenüber dem Hauptzollamt sinnvoll ist. Ziel ist es, früh Klarheit zu schaffen, Eskalationen zu vermeiden und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Umsatzsteuer und internationale Lieferketten

Umsatzsteuerliche Konstellationen entwickeln häufig eine enorme Dynamik, da sie sich auf Lieferketten, Abrechnungsprozesse und internationale Geschäftsvorgänge auswirken. Ich analysiere präzise, welche Rolle Ihr Unternehmen innerhalb der Struktur hatte und ob ein strafrechtlicher Vorwurf tatsächlich zutrifft oder auf automatisierten Abläufen, Missverständnissen oder fehlerhaften Annahmen beruht.


Cum Ex: Verteidigung in hochkomplexen Kapitalmarktverfahren

Cum-Ex-Verfahren gehören zu den anspruchsvollsten Konstellationen im Steuerstrafrecht. Entscheidend ist ein präzises Verständnis der Geschäftsmechanismen, der damaligen steuerlichen Einschätzungen und der Rechtslage zum Zeitpunkt der Transaktionen. Viele Beteiligte handelten auf Grundlage umfangreicher Gutachten und gingen davon aus, rechtlich zulässig zu agieren. Ich lege daher besonderes Augenmerk auf die Frage des guten Glaubens, die Qualität der zugrunde liegenden Rechtsmeinungen und die tatsächliche Einbindung meiner Mandanten in die transaktionsbezogenen Abläufe. Ziel ist es, eine klare Trennung zwischen strafrechtlich relevantem Wissen und wirtschaftlicher Routine zu ziehen und vermeidbare Vorwürfe zu entkräften.

Gerade in diesen besonderen Konstellationen zeigt sich, wie wichtig eine spezialisierte strafrechtliche Sichtweise und eine sorgfältig geführte Strategie sind.

Jetzt beraten lassen

Risiken im Zoll- und Steuerstrafrecht

Das Zoll- und Steuerstrafrecht ist für Verantwortliche zu einem schwer überschaubaren Risikofeld geworden. Gestaltungen, die ursprünglich als steuerlich vertretbar galten, können im Nachhinein als strafbare Steuerhinterziehung bewertet werden. Die Folgen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, Vermögensabschöpfung und dem Verlust der beruflichen Stellung.

Was im Zoll- und Steuerstrafrecht konkret droht

Freiheitsstrafe oder Bewährung mit weitreichenden Folgen

Hohe Geldstrafen und umfassende Vermögensabschöpfung

Arrest, Kontenpfändungen und erhebliche Liquiditätsrisiken

Langfristige Einträge in Registern mit Reputationswirkung

Gefährdung von Geschäftsführerstellung, beruflicher Zulassung oder Approbation

Jetzt beraten lassen

Unternehmensverteidigung im Steuerstrafrecht

Die Unternehmensverteidigung konzentriert sich in erster Linie auf wirtschaftliche Aspekte im Wirtschaftsstrafrecht, da die Wahrung dieser Interessen entscheidend für die Zukunftssicherung Ihres Unternehmens ist. Eine erfolgreiche Unternehmensverteidigung erfordert eine sorgfältige Analyse und strategische Planung in mehreren Schlüsselbereichen. Folgende Aspekte müssen dabei gründlich geklärt werden:

Schutz der Mitarbeiter: 

Eine grundlegende Frage ist, ob das Unternehmen sich schützend vor seine Mitarbeiter stellt oder ob es sich ausdrücklich vom Handeln einzelner Mitarbeiter distanziert. Diese Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Loyalität der Belegschaft haben.


Eigenständige Verteidigung gegen Sanktionen: 

Es muss entschieden werden, ob das Unternehmen sich eigenständig gegen verhängte Geldbußen oder Arreste verteidigt oder ob externe Unterstützung hinzugezogen wird. Dies beinhaltet die Abwägung der Kosten und Nutzen verschiedener Verteidigungsstrategien sowie die möglichen Reputationseinbußen.

Offenheit gegenüber Vorwürfen: 

Eine weitere wichtige Überlegung ist, ob das Unternehmen (insbesondere aus presserechtlicher Sicht) offen oder verschwiegen auf die erhobenen Vorwürfe reagiert. Offenheit kann Transparenz und Vertrauen fördern, während Verschwiegenheit rechtliche Risiken minimieren kann.

Zeugenbetreuung der Mitarbeiter: 

Die Sicherstellung einer adäquaten Zeugenbetreuung für betroffene Mitarbeiter ist ein essenzieller Bestandteil der Verteidigungsstrategie. Dies umfasst nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch psychologische Unterstützung, um die Mitarbeiter während des gesamten Verfahrens zu begleiten und zu entlasten.

Diese Punkte bilden die Grundlage für eine fundierte und effektive Unternehmensverteidigung, die nicht nur kurzfristige rechtliche Herausforderungen bewältigt, sondern auch die langfristige Stabilität und Reputation des Unternehmens sichert.

Jetzt beraten lassen

Strategische Beratung für Unternehmer und Verantwortungsträger

Wenn ein Verdacht im Raum steht, braucht es Orientierung statt Aktionismus. Ich gebe eine klare, realistische Einschätzung Ihrer Lage.

Das biete ich Ihnen:

  • Unabhängige Zweitmeinung
  • Analyse steuerlicher und strafrechtlicher Risiken
  • Einschätzung von Verfahrensdynamiken
  • Entwicklung erster strategischer Optionen
Jetzt beraten lassen

Wichtige Fragen zum Steuer- und Zollstrafrecht

Viele Mandanten stehen vor denselben Unsicherheiten, sobald erste Verdachtsmomente auftreten. Die folgenden Antworten geben Orientierung und schaffen Klarheit in zentralen Punkten.

Weitere Fragen klären wir persönlich

Ich stehe Ihnen für eine vertrauliche Einschätzung gern zur Verfügung.
Kontakt aufnehmen

Kontakt

Sie möchten eine erste Einschätzung, haben eine konkrete Frage oder befinden sich bereits in einer akuten Situation?  Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – ich unterstütze Sie mit klarem Kurs und engagierter Verteidigung.

Telefon

Direkter Kontakt zur Kanzlei – für eilige Anliegen oder zur schnellen Terminvereinbarung.

030 / 346 468 090

E-Mail

Für schriftliche Anfragen oder das Zusenden von Unterlagen.

kanzlei@haug.law

Kontaktformular

Senden Sie mir Ihr Anliegen in wenigen Schritten – ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.

Zum Kontaktformular