Fachanwalt für Strafrecht - Felix F. Haug

Ich habe Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin studiert und mein Referendariat am Kammergericht absolviert. Seit dem Frühjahr 2015 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Von 2015 bis 2019 war ich Partner und Leiter des strafrechtlichen Ressorts bei Schulze-Borges Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater; 2018 wurde ich zum Fachanwalt für Strafrecht bestellt.

Seit 2019 führe ich meine eigene Kanzlei und habe sie 2024 als spezialisierte Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht am Kurfürstendamm neu ausgerichtet. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht.

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„Das Vertrauen unserer Mandanten erarbeiten wir uns jeden Tag aufs Neue.“

Kanzlei für Strafrecht

Fachanwaltliche Expertise im Wirtschaftsstrafrecht.

Mit der Gründung meiner Kanzlei am Kurfürstendamm habe ich meine über zehnjährige Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht konsequent weiterentwickelt. Ich führe jedes Mandat persönlich – mit strategischer Planung, präziser Analyse und diskreter Kommunikation. Ziel ist die frühe Steuerung von Verfahren, die Begrenzung von Risiken und das Vermeiden von Hauptverhandlungen, wo immer möglich.

Ich berate Mandanten bundesweit – in Deutsch und Englisch – in allen Phasen des Verfahrens, vom ersten Verdacht bis zur abschließenden Entscheidung. In akuten Lagen (z. B. Durchsuchung, Arrest, Kontensperrung) erhalten Sie kurzfristig fundierte Unterstützung.

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Meine Philosophie

Spezialisierung schafft Qualität. Durch meine langjährige Arbeit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht habe ich eine tiefe fachliche Expertise entwickelt. Verfahren mit Unternehmensbezug erfordern eine andere Herangehensweise als allgemeine Strafsachen – strategischer, vorausschauender und mit Blick auf wirtschaftliche Folgen und Reputation.

Ein zentrales Thema ist die Vermögensabschöpfung. Wer etwa eine vermeintlich geringe Sanktion im Insolvenzstrafrecht akzeptiert, kann sich anschließend existenzbedrohenden zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt sehen. Hinzu kommen berufsrechtliche Risiken – bis hin zu Beschränkungen der Geschäftsführer-Tätigkeit nach § 6 GmbHG. Deshalb berücksichtige ich Nebenfolgen und Folgerisiken von Beginn an und berate hierzu proaktiv.

Mein Verständnis als Strafverteidiger

In erster Linie verstehe ich Fachanwälte für Strafrecht als Berater. Ausgangspunkt ist stets ein konkreter Vorwurf und die Aktenlage der Staatsanwaltschaft, die ich sorgfältig bewerte, um die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, den Vorwurf einzuräumen und eine Einstellung anzustreben – oder konsequent aufzuzeigen, dass er unbegründet ist. Häufig gelingt dies durch konstruktiven Dialog mit Gericht und Staatsanwaltschaft; wenn erforderlich, nutze ich alle zulässigen prozessualen Mittel.

FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht & Verteidigung

Hier finden Sie fundierte Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten.

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