Verteidigung bei Betrugsverdacht in Berlin
Ihr Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB
Ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs trifft viele Mandanten plötzlich und belastet beruflich wie privat. In dieser Situation brauchen Sie einen Strafverteidiger, der die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB im Detail kennt und Ihre Rechte von Anfang an konsequent schützt. Ich analysiere die Vorwürfe präzise und entwickle mit Ihnen eine Strategie, die auf Entlastung und Schadensbegrenzung ausgerichtet ist.

Was meine Verteidigung in Betrugsverfahren auszeichnet
Ich begleite Sie persönlich durch das Verfahren und nutze jede Chance, um Anklagen zu vermeiden und Risiken zu minimieren.
Spezialisierung auf Betrugs- und Wirtschaftsstrafrecht
Ich bin auf Betrugsverfahren nach § 263 StGB und wirtschaftsnahe Sachverhalte spezialisiert. Ich kenne die typischen Argumentationsmuster der Staatsanwaltschaft und setze in der Verteidigung gezielt an den Tatbestandsmerkmalen an, bei denen erfahrungsgemäß realistische Erfolgsaussichten bestehen.
Strategische Verteidigung statt Schadensverwaltung
Ich beschränke mich nicht auf Reaktionen im Gerichtssaal. Ich plane die Verteidigung frühzeitig, nutze Einlassungs- und Schweigerecht taktisch und arbeite darauf hin, Anklagen zu vermeiden oder Verfahren im Ermittlungsstadium zu beenden.
Persönliche Betreuung statt anonymer Strukturen
Sie sprechen vom ersten Kontakt an mit mir als verantwortlichem Fachanwalt. Ihre Sache wird nicht an wechselnde Ansprechpartner delegiert. So bleiben Strategie, Kommunikation und Entscheidungen in einer Hand.
Blick auf Strafe, Vermögen und Reputation
Ich habe immer das Gesamtbild im Blick: strafrechtliches Risiko, drohende Schadensersatzansprüche, berufliche Konsequenzen und Ihre Außendarstellung. Wo möglich kombiniere ich juristische Argumentation mit Schadensbegrenzung und Wiedergutmachung.
Welche Folgen ein Betrugsvorwurf haben kann
Schon der Anfangsverdacht kann zu gravierenden Einschränkungen führen. Diese Risiken sollten Sie kennen.
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Betrug wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Eintragung im Bundeszentralregister
Eine Verurteilung führt zu Registereinträgen, die Arbeitgeber, Behörden und Vertragspartner einsehen können.
Berufsrechtliche Konsequenzen
Gewerbeerlaubnisse, berufliche Zulassungen und Leitungsfunktionen können entzogen oder nicht verlängert werden.
Zivilrechtliche Forderungen
Neben dem Strafverfahren drohen Schadensersatzklagen, Rückforderungen und Vermögensabschöpfung.
Reputationsschäden im Geschäftsleben
Der Vorwurf beschädigt Vertrauen bei Banken, Kunden, Partnern und kann zu erheblichen Karriereeinbußen führen.
Wirtschaftliche Risiken für Unternehmen
Vertragskündigungen, Kreditkappungen und interne Maßnahmen können das gesamte Geschäftsmodell gefährden.
Handeln, bevor es eskaliert
Vorladung, Durchsuchung oder Ermittlungsbeginn sind kritische Momente. Mit einer strategischen Verteidigung lassen sich Fehler vermeiden und wichtige Vorteile sichern. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Fachanwalt.

Typische Betrugskonstellationen in der Berliner Wirtschaft
In meiner Praxis als Strafverteidiger in Berlin begegne ich immer wieder ähnlichen Musterfällen. Gerade hier liegen die größten Risiken für Unternehmer, Freiberufler und Führungskräfte. Die folgenden Konstellationen sehe ich besonders häufig und kenne die typischen Angriffspunkte der Staatsanwaltschaft ebenso wie die Verteidigungsspielräume.
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Ob Ärzte, Zahnärzte, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen: Der Vorwurf falscher oder überhöhter Abrechnungen gegenüber Krankenkassen, KVen oder Privatversicherern steht schnell im Raum. Ich prüfe, ob wirklich eine strafbare Täuschung vorliegt oder lediglich Abrechnungsfehler oder Auslegungsfragen im Raum stehen.
Anlagebetrug und Kapitalanlagebetrug
Kapitalanlagen, Beteiligungsmodelle oder vermeintlich sichere Investments führen rasch zu Betrugsvorwürfen, wenn sich Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Hier kommt es entscheidend darauf an, Prospekte, Aufklärung und Risikohinweise rechtlich sauber einzuordnen und zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarer Täuschung zu unterscheiden.
Subventionsbetrug, insbesondere bei Corona-Hilfen
Fehlerhafte Angaben bei Förderprogrammen, insbesondere bei Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen, führen in Berlin weiterhin zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren. Ich rekonstruiere gemeinsam mit Ihnen die damalige Entscheidungssituation, ordne die häufig unklaren Richtlinien ein und nutze Rechtsunsicherheiten gezielt zu Ihren Gunsten.
Kreditbetrug und Finanzierungsbetrug
Beim Vorwurf, Banken oder Finanzierungsinstitute über wirtschaftliche Verhältnisse, Sicherheiten oder Prognosen getäuscht zu haben, stehen oft Bilanzen, Businesspläne und Liquiditätsprognosen im Mittelpunkt. Ich arbeite heraus, ob wirklich eine strafbare Täuschung vorlag oder die Finanzierung im Rahmen des üblichen Unternehmerrisikos erfolgte.
Versicherungsbetrug
Streit um Schadenshöhe, Vorschäden oder den Ablauf eines Versicherungsfalls kann schnell in den Verdacht des Betruges münden. Ich prüfe Akten, Gutachten und Kommunikation mit der Versicherung und setze dort an, wo bloße Unstimmigkeiten zu Unrecht kriminalisiert werden.
Warenbetrug im Online Handel
Gerade im E-Commerce kommt es häufig zu Vorwürfen, Waren nicht oder nicht wie vereinbart geliefert oder bezahlt zu haben. Ich analysiere Bestellabläufe, AGB, Zahlungswege und Kommunikationsverläufe, um deutlich zu machen, ob tatsächlich ein strafbarer Betrug vorliegt oder ein zivilrechtlicher Leistungsstreit fälschlich strafrechtlich aufgeladen wurde.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategie im Betrugsverfahren
Ein Betrugsvorwurf ist kein Schuldspruch. Meine Verteidigung setzt strukturiert an den rechtlich entscheidenden Punkten an und nutzt systematisch die Schwachstellen des Tatvorwurfs. Ziel ist immer, eine Einstellung zu erreichen oder Strafen und Nebenfolgen so weit wie möglich zu begrenzen.
1. Keine strafbare Täuschung
Zunächst prüfe ich, ob überhaupt eine strafrechtlich relevante Täuschung vorliegt. Nicht jede ungenaue oder zugespitzte Aussage erfüllt den Betrugstatbestand.
- Alle wesentlichen Angaben entsprachen der Wahrheit oder waren vertretbar
- Übertreibungen bewegen sich im Rahmen üblicher Reklame im Geschäftsverkehr
- Eine rechtliche Pflicht zur weitergehenden Aufklärung bestand nicht
Wo keine Täuschungspflicht verletzt wurde, fehlt bereits der erste Baustein des § 263 StGB.
2. Kein kausaler Irrtum des angeblichen Geschädigten
Im nächsten Schritt analysiere ich, ob die Entscheidung des vermeintlichen Geschädigten wirklich auf einer Täuschung beruhte.
- Das Gegenüber kannte die tatsächlichen Umstände bereits
- Die Entscheidung wurde aus ganz anderen, eigenen Gründen getroffen
- Es lag eine bewusste, eigenverantwortliche Risikoübernahme vor
Kann der Zusammenhang zwischen Information, Irrtum und Entscheidung in Frage gestellt werden, entfallen zentrale Voraussetzungen des Betrugstatbestands.
3. Kein oder kein relevanter Vermögensschaden
Besonders häufig setze ich bei der Frage an, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Vermögensschaden entstanden ist.
- Es stand eine gleichwertige Gegenleistung gegenüber
- Es lag lediglich eine abstrakte Gefährdung vor, kein konkreter Schaden
- Ein etwaiger Nachteil wurde durch andere wirtschaftliche Vorteile ausgeglichen
Ohne nachweisbare wirtschaftliche Schlechterstellung des angeblichen Opfers lässt sich ein Betrugsvorwurf regelmäßig nicht aufrechterhalten.
4. Fehlender Vorsatz und keine Bereicherungsabsicht
Schließlich prüfe ich den subjektiven Tatbestand, also Ihre innere Einstellung zum Geschehen.
- Sie gingen im guten Glauben von der Richtigkeit Ihrer Angaben aus
- Es lag ein Irrtum über rechtliche Pflichten oder wirtschaftliche Bewertung vor
- Eine zielgerichtete, rechtswidrige Bereicherungsabsicht kann nicht nachgewiesen werden
Fehlt der Vorsatz oder die Bereicherungsabsicht, kommt eine Verurteilung wegen Betrugs nicht in Betracht.
Ihre Optionen bei Betrugsvorwürfen
Mit strategischer Verteidigung zum bestmöglichen Ergebnis
Ein Betrugsverfahren verläuft in mehreren Phasen. In jeder Phase gibt es konkrete Chancen, das Verfahren zu stoppen oder den Ausgang erheblich zu verbessern.
1. Ermittlungsverfahren – die wichtigste Phase für Ihre Verteidigung
Hier entscheidet sich häufig, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist das beste Ergebnis: kein Tatverdacht, keine Anklage, kein Eintrag.
Ebenfalls möglich ist eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen – oft die pragmatischste Lösung, vor allem wenn berufliche Konsequenzen drohen.
Wird Anklage erhoben, entwickeln wir die Verteidigungsstrategie konsequent weiter.
2. Zwischenverfahren – Chance auf frühes Verfahrensende
Das Gericht prüft, ob die Anklage überhaupt Bestand hat. Wird das Hauptverfahren nicht eröffnet, endet das gesamte Verfahren an dieser Stelle. Auch eine Verständigung ist möglich – ein abgestimmter Verfahrensausgang, der Ihnen Planungssicherheit gibt.
3. Hauptverfahren – konsequente Verteidigung vor Gericht
Ziel ist der Freispruch und damit die vollständige Entlastung. Ist eine Verurteilung nicht zu vermeiden, arbeiten wir auf eine möglichst milde Strafe hin – idealerweise Geldstrafe oder Bewährung. Selbst im Prozess kann noch eine Einstellung nach § 153a StPO erreicht werden.

Erfolgsfaktoren für eine starke Verteidigung
Erfolg im Strafverfahren entsteht durch systematisches Vorgehen. Von der ersten Minute bis zur abschließenden Bewertung setzen wir auf bewährte Verteidigungsprinzipien, die messbar wirken.
Was Ihnen bei Abrechnungsbetrug droht:
Früher Beginn
Je früher die Verteidigung ansetzt, desto größer die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung.
Akteneinsicht
Erst die vollständige Kenntnis der Beweislage ermöglicht eine zielgenaue Strategie.
Strategische Kooperation
Wo sinnvoll, kann eine sachliche Zusammenarbeit mit den Behörden zu schnellen Lösungen führen.
Schadens-
wiedergutmachung
Rückzahlungen oder Ausgleichszahlungen wirken in vielen Fällen deutlich strafmildernd.
Jetzt Verteidigung sichern
Ein Betrugsvorwurf duldet keinen Aufschub. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer die Chance auf Einstellung oder deutliche Entlastung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer schnellen, vertraulichen Ersteinschätzung.

FAQ – Häufige Fragen zum Betrugsvorwurf
Ein Verfahren wegen Betrugs wirft viele Fragen auf. Die folgenden Antworten geben Ihnen eine fundierte Orientierung zu typischen Problemen im Ermittlungsverfahren, zur Strafhöhe, zu Rechten und möglichen Verteidigungswegen.
Wann beginnt ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs?
Ein Betrugsverfahren wird eingeleitet, sobald ein Anfangsverdacht besteht. Dieser entsteht häufig durch Anzeigen von Geschäftspartnern, Banken oder Behörden oder durch Datenabgleiche im Rahmen von Subventions- oder Steuerprüfungen. Der Verdacht muss noch nicht konkret oder beweiskräftig sein.
Soll ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Aussagen ohne Akteneinsicht sind regelmäßig nachteilig. Ihr Schweigerecht schützt Sie. Erst nach Akteneinsicht lässt sich sinnvoll entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme abgegeben wird.
Was prüft die Staatsanwaltschaft im Betrugsverfahren konkret?
Geprüft werden Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden sowie Ihr Vorsatz. Jeder dieser Punkte ist anspruchsvoll zu beweisen und bietet wichtige Angriffspunkte für die Verteidigung.
Welche Strafen drohen bei einem einfachen Betrug?
Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In der Praxis sind bei Ersttätern Einstellungen, Geldauflagen oder Bewährung sehr häufig möglich – insbesondere bei kooperativem Verhalten und Schadenswiedergutmachung.
Was gilt als besonders schwerer Fall nach § 263 Abs. 3 StGB?
Ein besonders schwerer Fall liegt etwa vor bei gewerbsmäßigem Betrug, großem Ausmaß, bandenmäßigem Vorgehen oder Missbrauch einer Stellung als Amtsträger. Dann drohen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Muss ich bei einem Betrugsvorwurf Schadensersatz leisten?
Ja. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig vom Strafverfahren. Eine frühzeitige Schadenswiedergutmachung kann jedoch strafmildernd wirken und oft eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen.
Wie lässt sich Vorsatz im Betrugsfall widerlegen?
Durch Nachweise, dass Sie von der Richtigkeit Ihrer Angaben ausgingen, sich geirrt haben oder auf fachliche Beratung vertrauten. Fehlt der Vorsatz, entfällt die Strafbarkeit vollständig.
Wann liegt überhaupt ein Vermögensschaden vor?
Nur wenn die Vermögenslage des angeblichen Geschädigten sich durch die Handlung messbar verschlechtert hat. Bei gleichwertigen Leistungen, spekulativen Geschäften oder bloßen Gefährdungen fehlt es oft an einem Schaden.
Wie läuft ein Betrugsverfahren typischerweise ab?
Zunächst erfolgen Ermittlungen mit Akteneinsicht, Befragungen, ggf. Durchsuchungen. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Im Hauptverfahren prüft das Gericht den Fall vollständig neu.
Wann liegt beim Betrug Vorsatz und Bereicherungsabsicht vor?
Der Betrugsvorsatz muss alle objektiven Tatbestandsmerkmale umfassen. Hielten Sie Ihre Angaben für richtig oder rechneten Sie fest mit der Leistungserbringung, fehlt der Vorsatz. Die Bereicherungsabsicht erfordert den Willen zur rechtswidrigen Vermögensmehrung – bei berechtigten Ansprüchen scheidet Betrug aus.
„Der Vorsatz des Täuschenden muss sich auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale des Betrugs erstrecken. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass im Wirtschaftsverkehr mit einer gewissen Skepsis zu rechnen ist.“
(BGH, Beschluss vom 18.02.2020 – 1 StR 587/19)
Wann sind die Voraussetzungen des Betrugstatbestands (§ 263 StGB) wirklich erfüllt?
Für eine Strafbarkeit wegen Betrugs müssen alle Tatbestandsmerkmale vorliegen: eine Täuschung über Tatsachen, ein darauf beruhender Irrtum, eine vermögensmindernde Verfügung und ein Vermögensschaden. Nicht jede Unrichtigkeit oder Übertreibung ist strafbar – gerade im Geschäftsleben sind werbliche Anpreisungen oft zulässig. Viele Verfahren scheitern daran, dass das „Opfer“ bereits informiert war oder aus anderen Gründen handelte. Auch bei komplexen Vertragssituationen fehlt häufig die unmittelbare Vermögensverfügung oder ein wirtschaftlicher Schaden. Diese Punkte bieten zentrale Verteidigungsansätze, auch bei Vorwürfen rund um Corona-Soforthilfen.
Mehr zur Verteidigung bei Subventionsbetrug lesen →
Die Strafverfolgung ist in Berlin aktiv – selbst Jahre nach Auszahlung.
Worin liegt der Unterschied zwischen Betrug und Untreue?
Betrug und Untreue werden oft verwechselt. Der entscheidende Unterschied: Beim Betrug schädigt der Täter durch Täuschung, bei der Untreue durch Missbrauch einer bestehenden Vermögensmacht. Die Abgrenzung ist oft schwierig:
„Betrug und Untreue schließen sich gegenseitig aus. Wer durch Täuschung eine Vermögensverfügung herbeiführt, verwirklicht nicht den Tatbestand der Untreue.“(BGH, Urteil vom 06.06.2019 – 3 StR 12/19)
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