Spezialisierte Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Ein Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht stellt für Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber eine erhebliche Belastung dar. Häufig geht es nicht nur um strafrechtliche Risiken, sondern um berufliche Konsequenzen, die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens und die persönliche Reputation. In dieser Situation brauchen Sie eine Verteidigung, die wirtschaftliche Abläufe versteht und die Dynamik strafrechtlicher Ermittlungen früh in die richtige Richtung lenkt.

Was meine Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht auszeichnet
In wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen entscheiden oft die ersten Schritte über den weiteren Verlauf. Ich begleite Sie mit strategischer Klarheit und konsequenter Verfahrenssteuerung.
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Bundesweit
Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe treten selten isoliert auf. Häufig überschneiden sich steuerliche, berufsrechtliche und unternehmensinterne Fragestellungen. Die Kanzlei Haug ist auf genau diese Schnittstellen spezialisiert und bietet Ihnen klar strukturierte Unterstützung in allen zentralen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.
Steuerstrafrecht
Selbstanzeige, Steuer-CD, Umsatzsteuer, internationale Verflechtungen.
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
Scheinbeschäftigung, Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn.
Korruptionsstrafrecht
Amtsträger: §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme § 331, Bestechlichkeit § 332, Bestechung § 334). §§ 299, 299a, 299b StGB Korruptions-Sonderdelikte im geschäftlichen Verkehr/Gesundheitswesen.
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung, Bankrott, § 283 StGB.
Geldwäsche
§ 261 StGB, Verdachtsmeldungen, Verteidigung gegen Vermögensarrest.
Betrug & Untreue
Corona-Hilfen, Subventionsbetrug, Geschäftsführerhaftung, § 266 StGB.
Arrest & Abschöpfung
Sicherungsarrest, Einziehung, Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung.
Unternehmen: Unterstützung bei Ermittlungen
Durchsuchung, Zeugenbetreuung, Strohmann-Modelle, Compliance.

Strafverteidigung in unternehmerischen Krisen
Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um Vorwürfe, die direkt mit unternehmerischem Handeln und wirtschaftlicher Verantwortung verknüpft sind. Die Bedeutung dieses Rechtsgebiets hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen – getrieben durch strengere Compliance-Anforderungen und eine konsequentere Verfolgung durch Staatsanwaltschaften. Betroffen sind längst nicht nur Großkonzerne, sondern zunehmend auch mittelständische Unternehmen.
Für Unternehmer und Verantwortliche ist deshalb eine frühzeitige, strategisch ausgerichtete Strafverteidigung entscheidend, um Risiken zu begrenzen, Verfahren zu steuern und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
Dringender Fall im Unternehmen?
Ich bin kurzfristig erreichbar – bei Ermittlungen, Durchsuchungen oder Vorladungen.

Verteidigung Unternehmen vs. Unternehmer?
Im Wirtschaftsstrafrecht sind stets zwei Ebenen zu unterscheiden: die persönliche Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften – und die Schadensbegrenzung für das Unternehmen.
Verteidigung von Führungskräften und Unternehmern
Die Ermittler sind verpflichtet, den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen. Dieser sollte gründlich geprüft und kopiert werden, um festzustellen, welche Räume und Unterlagen durchsucht werden dürfen.
Verteidigung des Unternehmens
Ermittler dürfen nicht „blind“ alle Daten kopieren, sondern müssen sorgfältig zwischen relevanten und irrelevanten Informationen unterscheiden. Ein flächendeckendes Abgreifen sämtlicher Unternehmensdaten ist nicht gestattet.

Unternehmensverteidigung – Fokus auf Schadensbegrenzung
Steht ein Unternehmen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, geht es in erster Linie um wirtschaftliche Stabilität. Anders als bei einer Einzelperson ist nicht nur eine juristische Auseinandersetzung nötig, sondern auch ein effektives Krisenmanagement.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können massive Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens haben:
Kontosperrungen und Vermögensabschöpfung
Sind Bankkonten eingefroren, kann der Geschäftsbetrieb schnell ins Stocken geraten.
Beschlagnahme von IT-Infrastruktur und Dokumenten
Ohne Zugriff auf Server, Buchhaltungsunterlagen oder Geschäftsakten kann die operative Steuerung leiden.
Reputationsrisiken
Ermittlungsverfahren oder gar eine öffentliche Durchsuchung können Geschäftspartner, Kunden und Investoren verunsichern.
Mitarbeiterschutz
Unruhe im Unternehmen vermeiden, interne Kommunikation steuern und arbeitsrechtliche Risiken minimieren.
In solchen Fällen muss sofort gehandelt werden:
Ziel der Unternehmensverteidigung: Schaden begrenzen, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern und langfristige negative Folgen für das Unternehmen vermeiden.



Strafverteidigung für Unternehmer und Führungskräfte
Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, steht oft vor einer existenziellen Herausforderung. Dabei gilt: Vorschnelle Aussagen sind riskant. Ohne genaue Kenntnis der Vorwürfe können unbedachte Äußerungen die Verteidigung unnötig erschweren.
Ein strukturierter Ansatz ist daher entscheidend:
Zunächst muss Klarheit geschaffen werden
Die Ermittlungsakte gibt Aufschluss über den genauen Tatvorwurf und die Beweislage. Eine Stellungnahme sollte erst erfolgen, wenn alle relevanten Informationen vorliegen.
Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie
Nach Akteneinsicht erfolgt eine detaillierte Analyse: Welche juristischen und tatsächlichen Angriffspunkte gibt es? Wie kann der Sachverhalt so dargestellt werden, dass er die Vorwürfe entkräftet oder entschärft?
Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden
Je nach Fall ist eine zurückhaltende Verteidigung oder eine aktive Auseinandersetzung mit den Vorwürfen sinnvoll. Dabei steht immer im Vordergrund, strafrechtliche Konsequenzen möglichst zu minimieren.
Erste-Hilfe-Leitfaden Wirtschaftsstrafrecht
Schnelle Orientierung für Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber
Ermittlungen, Durchsuchungen oder ein unerwarteter strafrechtlicher Vorwurf stellen für Verantwortliche im Unternehmen eine unmittelbare Belastung dar. Viele Fehler entstehen in genau diesen ersten Momenten – oft, bevor ein Anwalt überhaupt eingeschaltet wurde. Der Erste-Hilfe-Leitfaden Wirtschaftsstrafrecht bietet Ihnen eine präzise, praxisnahe Übersicht darüber, welche Schritte jetzt wichtig sind und welche Maßnahmen Sie unbedingt vermeiden sollten.


Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Für Sie und Ihr Unternehmen.
Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen eine verstärkte Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten. Medieninteresse und Compliance-Untersuchungen haben das Bewusstsein für das Wirtschaftsstrafrecht geschärft und werden dessen Bedeutung weiter steigern. Auch wenn es (noch) kein echtes Unternehmensstrafrecht gibt, sind die rechtlichen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht vielfältig und erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt da noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.
Weiterführende Artikel zum Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen.

Erste Hilfe für Unternehmen im Strafverfahren
Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei im Unternehmen erscheinen, zählt jede Minute. Der Leitfaden zeigt, wie Sie bei Durchsuchung, Vorladung oder Vermögensarrest sofort richtig reagieren und wer im Unternehmen strafrechtlich verantwortlich ist.

Feststellungserklärung und ESt-Erklärung: BGH zementiert strikte Tatmehrheit bei Steuerhinterziehung
Der BGH hat entschieden: Wer in Feststellungs- und Einkommensteuererklärung falsche Angaben macht, begeht zwei getrennte Taten. Die Trennung wirkt sich auf Verjährung, Selbstanzeige und Strafzumessung massiv aus. Für die Praxis bedeutet das neue Risiken – und neue Verteidigungsansätze.

§ 266a StGB: Arbeitgeber oder nicht? Die Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers
Bei Ermittlungen nach § 266a StGB entscheidet die tatsächliche Arbeitgebereigenschaft über die Strafbarkeit. Nicht jede formale Geschäftsführerstellung führt automatisch zur Haftung. Der Beitrag zeigt, wie Gerichte prüfen und welche Verteidigungsansätze sich daraus ergeben.
Wachsende Risiken für Unternehmen und Verantwortliche
Die strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und ihre Verantwortlichen sind in den letzten zwei Jahrzehnten spürbar gestiegen. Kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst gewissenhafte Unternehmerinnen und Unternehmer können angesichts der Vielzahl von Vorgaben leicht in den Verdacht eines Verstoßes geraten.
Die möglichen Folgen sind gravierend:
Bedeutung einer frühzeitigen Verteidigung
Wirtschaftsstrafrecht betrifft längst nicht nur Großkonzerne. Auch mittelständische Unternehmen und deren Entscheidungsträger geraten zunehmend in den Fokus der Staatsanwaltschaften.
Um alle Verteidigungschancen zu nutzen, ist eine frühzeitige, strategisch geplante Verteidigung im Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung – sowohl zum Schutz der handelnden Personen als auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.

Vorbereitung auf Durchsuchungen
Eine sorgfältige Vorbereitung auf potenzielle Durchsuchungen ist für Unternehmen unerlässlich.
Dazu gehört:
Schulung der Mitarbeiter
Mitarbeiterschulungen und simulierte Durchsuchungen tragen dazu bei, dass alle wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen.
Benennung eines Ansprechpartners
Das Unternehmen sollte intern eine Person als festen Ansprechpartner für die Ermittlungsbeamten benennen.
Engagieren eines Strafverteidigers
Bei einer Durchsuchung sollte ein Strafverteidiger bereitstehen, um Mitarbeiterrechte und vertrauliche Daten zu schützen und den Ablauf rechtlich sauber zu begleiten.
Verhalten während der Durchsuchung
Durchsuchungen in Unternehmen erfolgen meist unangekündigt und häufig in den frühen Morgenstunden. In der Regel bedarf es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, um die Maßnahme rechtmäßig zu machen. Die Durchsuchung kann sich sowohl auf physische Dokumente als auch auf elektronische Daten erstrecken. Dabei gilt jedoch, dass Ermittler zwar Zugriff auf Cloud-Daten nehmen dürfen, jedoch nur dann, wenn die Server im Inland stehen.
Häufige Fragen zur Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht stehen für Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber oft existenzielle Fragen im Raum. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung – ersetzen aber keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Brauche ich bereits bei einer ersten Vorladung einen Anwalt?
Ja. Bereits eine erste polizeiliche oder behördliche Vorladung kann weitreichende Folgen haben. Ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte ist kaum absehbar, welche Angaben Ihnen später ausgelegt werden können.
Ich empfehle grundsätzlich, vor jeder Aussage Akteneinsicht zu nehmen und die Situation rechtlich bewerten zu lassen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst zu schweigen und über den Verteidiger kommunizieren zu lassen.
Soll ich zur Polizei oder Behörde gehen und „die Sache erklären“?
Davon ist ohne vorherige anwaltliche Beratung dringend abzuraten. Ein vermeintlich „klärendes“ Gespräch kann Fakten zementieren, die später nur schwer zu korrigieren sind.
Eine Einlassung sollte erst erfolgen, wenn die Vorwürfe, die Beweismittel und die rechtliche Bewertung aus Sicht der Ermittlungsbehörden bekannt sind und eine Verteidigungsstrategie feststeht.
Was ist der Unterschied zwischen Verteidigung von Unternehmern und Verteidigung des Unternehmens?
Bei der Individualverteidigung geht es um den Schutz einer konkreten Person – etwa eines Geschäftsführers oder Praxisinhabers – vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Unternehmensverteidigung zielt vor allem darauf ab, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit, die Liquidität, die IT-Infrastruktur und die Reputation des Unternehmens zu sichern. Beide Ebenen greifen ineinander, erfordern aber unterschiedliche Schwerpunkte in der Strategie.
Wie schnell sollte ich im Fall einer Durchsuchung reagieren?
Bei einer Durchsuchung zählt jede Minute. Sie sollten möglichst umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren, den Durchsuchungsbeschluss prüfen lassen und das Verhalten der Mitarbeitenden steuern.
Gleichzeitig ist es wichtig, die Durchsuchung geordnet zu dokumentieren (Protokoll, Sicherstellungsverzeichnis), unbedachte Aussagen zu vermeiden und zu klären, welche Unterlagen und Daten tatsächlich beschlagnahmt werden dürfen
Übernehmen Sie Mandate nur in Berlin oder bundesweit?
Ich verteidige Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht bundesweit. Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen finden in ganz Deutschland statt; die Abstimmung erfolgt in der Regel telefonisch, per Videokonferenz und vor Ort bei Terminen bei Staatsanwaltschaft und Gericht.
Gerade in komplexen Verfahren ist ein überregionaler Einsatz üblich und für eine spezialisierte Verteidigung selbstverständlich.
Wie läuft eine Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht typischerweise ab?
Üblicherweise beginnt die Verteidigung mit einem ersten vertraulichen Gespräch und dem Antrag auf Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte erfolgt eine rechtliche und tatsächliche Analyse des Falls.
Darauf aufbauend wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt – etwa mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung, einer Verständigung oder einer prozessualen Auseinandersetzung in der Hauptverhandlung. Sämtliche Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig umfangreich und komplex. Eine seriöse Vergütung orientiert sich daher am Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Sache und der Bedeutung für den Mandanten.
In der Regel vereinbare ich mit unternehmerischen Mandanten ein Stundenhonorar oder ein auf den konkreten Fall zugeschnittenes Vergütungsmodell. Im Rahmen des Erstgesprächs werden die voraussichtlichen Kosten transparent besprochen.
Wie wird die Vertraulichkeit meiner Angelegenheit sichergestellt?
Als Rechtsanwalt unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Inhalt und Bestand des Mandats werden Dritten gegenüber grundsätzlich nicht offengelegt.
Kommunikation, Aktenführung und Datenspeicherung erfolgen so, dass sensible Informationen bestmöglich geschützt sind. Auf Wunsch können auch besonders diskrete Kommunikationswege vereinbart werden.
Ist eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht immer die beste Lösung?
Nein. Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Konstellationen ein wirksames Instrument sein, ist aber an strenge formale und inhaltliche Voraussetzungen gebunden.
Ob und in welcher Form eine Selbstanzeige in Betracht kommt, muss stets im Einzelfall geprüft werden – insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Fristen, bereits laufende Ermittlungen und die steuerliche Gesamtsituation. Eine unüberlegte oder unvollständige Selbstanzeige kann die Lage erheblich verschärfen.
Wie lange dauern wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren in der Praxis?
Wirtschaftsstrafverfahren zählen häufig zu den zeitintensivsten Verfahren. Ermittlungen können sich über Monate oder Jahre erstrecken, insbesondere wenn umfangreiche Unterlagen auszuwerten oder internationale Bezüge zu klären sind.
Eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung kann jedoch dazu beitragen, Verfahren zu fokussieren, unnötige Ausweitungen zu vermeiden und in geeigneten Fällen eine frühere Erledigung – etwa durch Einstellung – zu erreichen.
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