Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen bei strafrechtlichen Vorwürfen im wirtschaftlichen Kontext.

Ob Hausdurchsuchung, Betriebsprüfung oder laufendes Ermittlungsverfahren – ich sichere Ihre Position frühzeitig und entwickle eine klare, strategische Verteidigung.

  • Verteidigung im gesamten Wirtschaftsstrafrecht
  • Bundesweite Vertretung
  • Schnelle Hilfe – Termin innerhalb von 24 Stunden
Kostenfreie Erstberatung
Soforthilfe: 030 / 346 468 090

Anonyme & unverbindliche Erstberatung.

Bekannt aus:

bildrbbfocus-online

Was meine Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht auszeichnet

In wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen entscheiden oft die ersten Schritte über den weiteren Verlauf. Ich begleite Sie mit strategischer Klarheit und konsequenter Verfahrenssteuerung.

10+

Jahre spezialisierte Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht

500+

vertretende Unternehmen, Geschäftsführer und Praxisinhaber

24/7

Erreichbarkeit in Akutsituationen wie Durchsuchungen oder Arrest

Bundesweit

Verteidigung in allen Ermittlungs- und Hauptverfahren in Deutschland

Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe treten selten isoliert auf. Häufig überschneiden sich steuerliche, berufsrechtliche und unternehmensinterne Fragestellungen. Die Kanzlei Haug ist auf genau diese Schnittstellen spezialisiert und bietet Ihnen klar strukturierte Unterstützung in allen zentralen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.

Steuerstrafrecht

Selbstanzeige, Steuer-CD, Umsatzsteuer, internationale Verflechtungen.

Kostenfreie Erstberatung…

Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Scheinbeschäftigung, Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn.

Kostenfreie Erstberatung…

Korruptionsstrafrecht

Amtsträger: §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme § 331, Bestechlichkeit § 332, Bestechung § 334). §§ 299, 299a, 299b StGB Korruptions-Sonderdelikte im geschäftlichen Verkehr/Gesundheitswesen.

Kostenfreie Erstberatung…

Insolvenzstrafrecht

Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung, Bankrott, § 283 StGB.

Kostenfreie Erstberatung…

Geldwäsche

§ 261 StGB, Verdachtsmeldungen, Verteidigung gegen Vermögensarrest.

Kostenfreie Erstberatung…

Betrug & Untreue

Corona-Hilfen, Subventionsbetrug, Geschäftsführerhaftung, § 266 StGB.

Kostenfreie Erstberatung…

Arrest & Abschöpfung

Sicherungsarrest, Einziehung, Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung.


Kostenfreie Erstberatung…

Unternehmen: Unterstützung bei Ermittlungen

Durchsuchung, Zeugenbetreuung, Strohmann-Modelle, Compliance.

Kostenfreie Erstberatung…

Strafverteidigung in unternehmerischen Krisen

Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um Vorwürfe, die direkt mit unternehmerischem Handeln und wirtschaftlicher Verantwortung verknüpft sind. Die Bedeutung dieses Rechtsgebiets hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen – getrieben durch strengere Compliance-Anforderungen und eine konsequentere Verfolgung durch Staatsanwaltschaften. Betroffen sind längst nicht nur Großkonzerne, sondern zunehmend auch mittelständische Unternehmen.


Kostenfreie Erstberatung

Dringender Fall im Unternehmen?

Ich bin kurzfristig erreichbar – bei Ermittlungen, Durchsuchungen oder Vorladungen.

Kostenfreie Erstberatung

Verteidigung Unternehmen vs. Unternehmer?

Im Wirtschaftsstrafrecht sind stets zwei Ebenen zu unterscheiden: die persönliche Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften – und die Schadensbegrenzung für das Unternehmen.

Verteidigung von Führungskräften und Unternehmern

Die Ermittler sind verpflichtet, den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen. Dieser sollte gründlich geprüft und kopiert werden, um festzustellen, welche Räume und Unterlagen durchsucht werden dürfen.

Verteidigung des Unternehmens

Ermittler dürfen nicht „blind“ alle Daten kopieren, sondern müssen sorgfältig zwischen relevanten und irrelevanten Informationen unterscheiden. Ein flächendeckendes Abgreifen sämtlicher Unternehmensdaten ist nicht gestattet.

Kostenfreie Erstberatung

Unternehmensverteidigung – Fokus auf Schadensbegrenzung

Steht ein Unternehmen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, geht es in erster Linie um wirtschaftliche Stabilität. Anders als bei einer Einzelperson ist nicht nur eine juristische Auseinandersetzung nötig, sondern auch ein effektives Krisenmanagement.


Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können massive Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens haben:

Kontosperrungen und Vermögensabschöpfung

Sind Bankkonten eingefroren, kann der Geschäftsbetrieb schnell ins Stocken geraten.




Beschlagnahme von IT-Infrastruktur und Dokumenten

Ohne Zugriff auf Server, Buchhaltungsunterlagen oder Geschäftsakten kann die operative Steuerung leiden.

Reputationsrisiken

Ermittlungsverfahren oder gar eine öffentliche Durchsuchung können Geschäftspartner, Kunden und Investoren verunsichern.



Mitarbeiterschutz

Unruhe im Unternehmen vermeiden, interne Kommunikation steuern und arbeitsrechtliche Risiken minimieren.



In solchen Fällen muss sofort gehandelt werden:

Ziel der Unternehmensverteidigung: Schaden begrenzen, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern und langfristige negative Folgen für das Unternehmen vermeiden.

1.
Schnelle rechtliche Intervention zur Freigabe von Konten und IT-Systemen.
2.
Diskrete Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls Medien.
3.
Inhouse-Untersuchungen, um künftige Risiken zu minimieren und den Fall einschätzen zu können.

Strafverteidigung für Unternehmer und Führungskräfte

Wer als Geschäftsführer oder Unternehmer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, steht oft vor einer existenziellen Herausforderung. Dabei gilt: Vorschnelle Aussagen sind riskant. Ohne genaue Kenntnis der Vorwürfe können unbedachte Äußerungen die Verteidigung unnötig erschweren.

Ein strukturierter Ansatz ist daher entscheidend:

1

Zunächst muss Klarheit geschaffen werden

Die Ermittlungsakte gibt Aufschluss über den genauen Tatvorwurf und die Beweislage. Eine Stellungnahme sollte erst erfolgen, wenn alle relevanten Informationen vorliegen.


2

Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie

Nach Akteneinsicht erfolgt eine detaillierte Analyse: Welche juristischen und tatsächlichen Angriffspunkte gibt es? Wie kann der Sachverhalt so dargestellt werden, dass er die Vorwürfe entkräftet oder entschärft?

3

Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden

Je nach Fall ist eine zurückhaltende Verteidigung oder eine aktive Auseinandersetzung mit den Vorwürfen sinnvoll. Dabei steht immer im Vordergrund, strafrechtliche Konsequenzen möglichst zu minimieren.

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Für Sie und Ihr Unternehmen.

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen eine verstärkte Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten. Medieninteresse und Compliance-Untersuchungen haben das Bewusstsein für das Wirtschaftsstrafrecht geschärft und werden dessen Bedeutung weiter steigern. Auch wenn es (noch) kein echtes Unternehmensstrafrecht gibt, sind die rechtlichen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht vielfältig und erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Kaum ein Regelwerk zur Steuerung wirtschaftlicher Betätigung kommt da noch ohne Straf- und Bußgeldtatbestände aus. Selbst die gewissenhaftesten Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute Schwierigkeiten, alle für sie geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten.

Kostenfreie Erstberatung

Wachsende Risiken für Unternehmen und Verantwortliche

Die möglichen Folgen sind gravierend:

Medienwirksame Durchsuchungen mit erheblichen Reputationsschäden.
Maßnahmen zur Sicherung einer Vermögensabschöpfung bis hin zum „Einfrieren“ von Geschäftskonten.
Wirtschaftlich gesunde Unternehmen, die schon vor Abschluss des Verfahrens in eine Krise geraten.
Persönliche Risiken für Verantwortliche – bis hin zu Untersuchungshaft.


Bedeutung einer frühzeitigen Verteidigung

Um alle Verteidigungschancen zu nutzen, ist eine frühzeitige, strategisch geplante Verteidigung im Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung – sowohl zum Schutz der handelnden Personen als auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.

Kostenfreie Erstberatung

Vorbereitung auf Durchsuchungen

Eine sorgfältige Vorbereitung auf potenzielle Durchsuchungen ist für Unternehmen unerlässlich.
Dazu gehört:

1

Schulung der Mitarbeiter

Mitarbeiterschulungen und simulierte Durchsuchungen tragen dazu bei, dass alle wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen.



2

Benennung eines Ansprechpartners

Das Unternehmen sollte intern eine Person als festen Ansprechpartner für die Ermittlungsbeamten benennen. 

3

Engagieren eines Strafverteidigers

Bei einer Durchsuchung sollte ein Strafverteidiger bereitstehen, um Mitarbeiterrechte und vertrauliche Daten zu schützen und den Ablauf rechtlich sauber zu begleiten.

Verhalten während der Durchsuchung

Durchsuchungen in Unternehmen erfolgen meist unangekündigt und häufig in den frühen Morgenstunden. In der Regel bedarf es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, um die Maßnahme rechtmäßig zu machen. Die Durchsuchung kann sich sowohl auf physische Dokumente als auch auf elektronische Daten erstrecken. Dabei gilt jedoch, dass Ermittler zwar Zugriff auf Cloud-Daten nehmen dürfen, jedoch nur dann, wenn die Server im Inland stehen.

haug-slider-01

1. Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses: 

Die Ermittler sind verpflichtet, den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen. Dieser sollte gründlich geprüft und kopiert werden, um festzustellen, welche Räume und Unterlagen durchsucht werden dürfen.

haug-slider-01

2. Datenzugriff und ‑sicherung:

Ermittler dürfen nicht „blind“ alle Daten kopieren, sondern müssen sorgfältig zwischen relevanten und irrelevanten Informationen unterscheiden. Ein flächendeckendes Abgreifen sämtlicher Unternehmensdaten ist nicht gestattet.

haug-slider-01

3. Umgang mit Mitarbeitern: 

In der Regel sind Mitarbeiter nur dann verpflichtet, Passwörter preiszugeben, wenn sie als Zeugen geladen sind. Es empfiehlt sich, Mitarbeiter im Fall einer Durchsuchung zunächst nach Hause zu schicken, um zu verhindern, dass eine unvorbereitete „Sofortvernehmung“ stattfindet. Stattdessen sollte ihnen die Möglichkeit geboten werden, sich von einem Zeugenbeistand unterstützen zu lassen.

haug-slider-01

4. Erstellen von Protokollen: 

Alle sichergestellten Unterlagen und Gegenstände sind in einem Durchsuchungsprotokoll und einem Sicherstellungsverzeichnis zu vermerken. Dies dient der späteren Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungen.

Häufige Fragen zur Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht stehen für Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber oft existenzielle Fragen im Raum. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung.

Weitere Fragen? Sprechen Sie uns an.

Kostenfreie Erstberatung

Kontakt

Sie möchten eine erste Einschätzung, haben eine konkrete Frage oder befinden sich bereits in einer akuten Situation?  Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – ich unterstütze Sie mit klarem Kurs und engagierter Verteidigung.

Telefon

Direkter Kontakt zur Kanzlei – für eilige Anliegen oder zur schnellen Terminvereinbarung.

030 / 346 468 090

E-Mail

Für schriftliche Anfragen oder das Zusenden von Unterlagen.

kanzlei@haug.law

Kontaktformular

Senden Sie mir Ihr Anliegen in wenigen Schritten – ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.

Zum Kontaktformular