Kompetente Verteidigung im Medizinstrafrecht

Arzt- und Medizinstrafrecht Berlin

Ärztinnen und Ärzte tragen täglich Verantwortung für die Gesundheit anderer. Gerät dabei die eigene berufliche Existenz durch einen strafrechtlichen Vorwurf in Gefahr – etwa wegen Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen oder Behandlungsfehlern – braucht es eine Verteidigung, die die Realität des Praxisalltags ebenso versteht wie die Logik strafrechtlicher Verfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Medizinstrafrecht verteidige ich Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler bundesweit.

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Was meine Verteidigung im Medizinstrafrecht auszeichnet

In medizinstrafrechtlichen Verfahren entscheiden häufig die ersten Maßnahmen darüber, ob ein Vorwurf eskaliert oder entschärft wird. Ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen an der Schnittstelle von Straf-, Sozial- und Berufsrecht – und mit einer Verteidigungsstrategie, die Ihre Zulassung, Approbation und berufliche Existenz konsequent schützt.

10+

Jahre Spezialisierung im Medizinstrafrecht

300+

vertretene Ärzte, Zahnärzte und Heilberufler in KV- und Strafverfahren

24/7

Erreichbarkeit in Akutfällen wie Durchsuchungen, KV-Prüfungen oder Strafbefehlen

Bundesweit

Verteidigung in allen medizinstrafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren

Schwerpunkte im Medizinstrafrecht

Im Medizinstrafrecht geht es um mehr als nur ein Strafverfahren – häufig stehen Zulassung, Approbation und berufliche Existenz im Raum. Ich begleite Sie in den zentralen Risikobereichen ärztlicher Tätigkeit.

Abrechnungsbetrug

KV- und Plausibilitätsprüfungen, hohe Rückforderungen und der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gehören mittlerweile zu den größten Risiken im Praxisalltag. Im Fokus stehen unter anderem nicht persönlich erbrachte Leistungen, falsch gewählte EBM- oder GOÄ-Ziffern, vermeintlich „unmögliche“ Zeitprofile sowie Doppelabrechnungen gegenüber GKV und PKV.

Korruption im Gesundheitswesen

Die Korruptionstatbestände der §§ 299a/b StGB haben viele bewährte Kooperationsmodelle in ein unsicheres Licht gerückt. Problematisch sind insbesondere Zuweisungen, Bonus- und Rabattmodelle, Geräteüberlassungen oder Beteiligungen, die als Gegenleistung für Verordnungen oder Überweisungen gewertet werden können.


Behandlungsfehler

Bei Behandlungsfehlern geht es strafrechtlich häufig um Aufklärungs-, Dokumentations- und Organisationspflichten. Bereits eine fehlende oder fehlerhafte Einwilligung kann dazu führen, dass ein an sich indizierter Eingriff als Körperverletzung gewertet wird. In schwereren Fällen steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung im Raum.


Berufs- und Zulassungsrecht

Strafrechtliche Vorwürfe bleiben im Gesundheitswesen selten ohne berufsrechtliche Folgen. Im Berufs- und Zulassungsrecht geht es um Approbation, Kassenzulassung, Ruhensanordnungen, Auflagen und Einträge in berufsrechtlichen Registern. Ich begleite Sie im Umgang mit Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Aufsichtsbehörden und setze mich dafür ein, dass strafrechtliche Ermittlungen nicht automatisch zu berufsrechtlichen Sanktionen und dem Verlust Ihrer beruflichen Grundlage führen.


Schweigepflicht & Datenschutzverletzungen

Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht oder den Umgang mit Patientendaten – etwa durch unbefugte Weitergabe, fehlerhafte Dokumentation oder Sicherheitslücken in Praxis-IT und Kommunikationswegen – können strafrechtliche, berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Konsequenzen haben. Ich prüfe die Reichweite der Verschwiegenheitspflichten, bewerte den konkreten Vorwurf und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die sowohl die strafrechtliche Seite als auch die sensiblen Vertrauensverhältnisse zu Ihren Patienten berücksichtigt.

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KV-Prüfverfahren? Durchsuchung? Strafbefehl?

Jeder 3. Arzt wird mittlerweile mit Abrechnungsvorwürfen konfrontiert. 24h-Notfall: Sofortberatung unter 030 346 46 80 90

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Abrechnungsbetrug – Die unterschätzte Gefahr für jeden Arzt

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs hat sich zur größten strafrechtlichen Bedrohung für Ärzte entwickelt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verschärfen kontinuierlich ihre Prüfungen, algorithmenbasierte Auffälligkeitsprüfungen decken selbst kleinste Unstimmigkeiten auf. Was viele nicht wissen: Bereits fahrlässige Abrechnungsfehler können als Betrug ausgelegt werden.

Was Ihnen bei Abrechnungsbetrug droht:

Strafrechtlich:

Freiheitsstrafe bis 5 Jahre (bei hohen Summen bis 10 Jahre)

Finanziell:

Rückforderungen oft im 6-stelligen Bereich plus Zinsen

Beruflich:

Entzug der Kassenzulassung, Approbationsverlust möglich

Persönlich:

Öffentliche Bloßstellung, Praxisdurchsuchungen

Typische Abrechnungsvorwürfe, die ich verteidige:

Nicht persönlich erbrachte Leistungen

Die Vertretung hat abgerechnet, aber nicht korrekt gekennzeichnet

Falsche Gebührenziffern

Verwechslung ähnlicher EBM-Ziffern oder GOÄ-Positionen

Zeitprofile

Unmögliche Behandlungszeiten laut KV-Algorithmus

Doppelabrechnung

Versehentliche Abrechnung bei Kasse 
und privat

IGeL-Problematik

Unklare Abgrenzung zwischen Kassen- und Privatleistung

Laborleistungen

Wirtschaftlichkeitsbonus-Vereinbarungen unter Korruptionsverdacht

Meine Verteidigungsstrategie bei Abrechnungsvorwürfen:

Sofortanalyse:

Prüfung der KV-Vorwürfe auf formelle und materielle Fehler


Beweissicherung:

Sicherung entlastender Dokumentation bevor die Staatsanwaltschaft zugreift

Schadensbegrenzung:

Verhandlung mit KV zur Reduzierung der Rückforderung


Strafverfahren

Einstellung oder Freispruch durch gezielte Verteidigungsstrategie

Akut-Fall: Abrechnungsbetrug?

Egal, welcher strafrechtlich relevante Vorwurf gegen Sie erhoben wird – wir blicken auf diverse erfolgreich abgeschlossene Verfahren aus dem Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts zurück und können auch Sie sachkundig beraten und verteidigen.

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Das BGH-Urteil 5 StR 558/19 hat den MVZ-Abrechnungsbetrug neu definiert: Formale Gründungsfehler können auch bei korrekt erbrachten Leistungen zum Betrug führen. Entscheidend ist die tatsächliche Kontrolle im MVZ – nicht der Gesellschaftsvertrag. Der Beitrag erklärt, wann ein Strohmann vorliegt und wie sich Betreiber effektiv verteidigen können.

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Strafrechtliche Risiken im Medizinstrafrecht

Ein Beruf mit Risiko

Die strafrechtlichen Risiken ärztlicher Tätigkeit haben eine neue Dimension erreicht. Während früher Behandlungsfehler im Fokus standen, dominieren heute Wirtschaftsdelikte – allen voran der Abrechnungsbetrug. Die KVen haben aufgerüstet: Big-Data-Analysen, Algorithmen und Plausibilitätsprüfungen machen aus statistischen Auffälligkeiten schnell einen Betrugsverdacht. Gleichzeitig kämpfen niedergelassene Ärzte mit unklaren Compliance-Vorgaben und den verschärften Korruptionstatbeständen (§299a, §299b StGB).


Niedergelassene Ärzte kämpfen derweil mit der Auslegung der neu eingeführten Strafnormen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, deren unklarer Anwendungsbereich hergebrachte Kooperationsmodelle in Frage stellt.

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Warum ein strafrechtlicher Vorwurf für Ärzte existenziell ist

Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft Ärztinnen und Ärzte nie nur persönlich. Er betrifft immer auch die berufliche Existenz, die eigene Praxis und das Vertrauen der Patienten. 
Schon ein laufendes Ermittlungsverfahren kann die gesamte berufliche Zukunft infrage stellen.

Systemlast statt Vorsatz – der Ursprung vieler Vorwürfe

Viele Risiken entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus der Komplexität des Systems:

  • schwer verständliche Abrechnungs- und Prüfsysteme
  • unklare Compliance-Vorgaben
  • neue Korruptionstatbestände
  • datengetriebene, algorithmische Auffälligkeitsprüfungen

Warum spezialisierte Verteidigung unverzichtbar ist

Eine qualifizierte Verteidigung im Medizinstrafrecht zielt daher nicht nur auf das Strafverfahren selbst, sondern vor allem darauf ab, das Wesentliche zu schützen:

  • Ihre Zulassung und Approbation
  • die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Praxis
  • Ihre fachliche und persönliche Reputation.

Fragen aus dem Medizinstrafrecht

Einblick in die medizinstrafrechtliche Tätigkeit aus Sicht eines Experten für Medizinstrafrecht und Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin

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